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se - nicht verlieren also! Mit einem gültigen Rei-
sepass und einer Touristenkarte können sich Bür-
ger der Bundesrepublik, aus Österreich und der
Schweiz 40 Tage im Land aufhalten.
Bei längerem Aufenthalt muss vor Ort ein Visum
beantragt werden. Die zuständige Behörde ist das
Secretaría de Estado de Relaciones Exteriores -
Departamento de Visa, Santo Domingo.
Bürger von Nicht-EU-Staaten müssen grundsätz-
lich ein Visum bei der Botschaft der Dominikani-
schen Republik beantragen.
Da sich die Einreisebestimmungen natürlich
kurzfristig ändern können, raten wir, sich vor der
Abreise beim Auswärtigen Amt (www.auswaerti
ges-amt.de, www.bmaa.gv.at, www.dfae.sadmin.
ch) oder der jeweiligen Botschaft zu informieren.
Bei der Ausreise muss jeder Ausländer eine Aus-
reisesteuer von 15 US$ bezahlen, wobei sich
nach dem genauen Buchstaben des Gesetzes die
Höhe eigentlich nach der Dauer des Aufenthaltes
berechnet. Nach dem Einchecken am Schalter der
Fluggesellschaft gehe man mit der Bordkarte zu
dem Schalter, an dem die Gebühr bezahlt werden
muss. Es werden nur US-Dollar akzeptiert. Die
meisten Reiseveranstalter übernehmen allerdings
die Gebühr als Bestandteil des Pauschalpreises. So
entstehen dem Fluggast keine Ausreisekosten.
Bei der Rückeinreise in Europa darf man folgen-
de Freimengen zollfrei einführen:
Tabakwaren: über 17-Jährige in EU-Länder und in die
Schweiz: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigar-
ren oder 250 g Tabak
Alkohol: über 17-Jährige in EU-Länder: 1 l über 22 % Vol.
oder 2 l bis 22 % Vol. und zusätzlich 2 l nicht-schäumende
Weine; in die Schweiz: 2 l (bis 15 % Vol.) und 1 l (über
15 % Vol.)
Andere Waren für den persönlichen Gebrauch: über
15-Jährige: nach Deutschland 500 g Kaffee, nach Öster-
reich zusätzlich 100 g Tee; ohne Altersbeschränkung:
50 g Parfüm und 0,25 l Eau de Toilette sowie Waren bis zu
175 Euro. In die Schweiz Waren bis zu einem Gesamtwert
von 300 SFr. pro Person.
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