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Staats-
präsident
Der Staatspräsident wird alle vier Jahre direkt ge-
wählt, immer am 16.5. Der neue Staatschef tritt
dann traditionell am 16.8. sein Amt an. Neben der
Staatsführung obliegt ihm die das Amt des Ober-
befehlshabers der Armee und der Polizei, er er-
nennt Minister und verkündet neue Gesetze. Eine
nicht unbeträchtliche Machtfülle also, die aller-
dings eine ungewöhnliche Note aufweist, denn
ohne die Erlaubnis des Parlamentes darf er das
Land nicht länger als 15 Tage verlassen.
Seit 1996 muss bei Präsidentschaftswahlen der
Sieger eine absolute Mehrheit erzielen, gelingt
dies nicht, erfolgt eine Stichwahl, bei der die einfa-
che Mehrheit genügt. Wer Präsident werden will,
muss von Geburt Dominikaner und mindestens
30 Jahre alt sein. Weiterhin darf er in den letzten
vier Jahren nicht dem aktiven Polizei- oder Militär-
dienst angehört haben. Es besteht übrigens Wahl-
pflicht für alle Personen über 18; wer jünger, aber
bereits verheiratet ist, muss auch zu den Urnen.
National-
kongress
Zwei Jahre später als der Präsident wird der Natio-
nalkongress gewählt, der Congreso Nacional. Er
besteht aus dem Abgeordnetenhaus (Cámera de
Diputados) mit 150 Abgeordneten und dem Se-
nat (Senado) mit 32 Mitgliedern (für jede Provinz
ein Senator). Jeder der 150 Mitglieder des Abge-
ordnetenhauses steht für 50.000 Einwohner, min-
destens sind jedoch zwei je Provinz vertreten. Bei
der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Senat
gilt eine Fünf-Prozent-Klausel.
Grundsätzliche Entscheidungen können nur
durch Zweidrittel-Mehrheiten gebilligt werden,
die man dem Präsidenten spielend verwehren
könnte. Dass der Präsident dennoch unangefoch-
ten regieren kann, zeigt seine präsidiale Macht-
fülle. Entscheidungen werden aber auch auf dem
informellen Weg vorbereitet, denn niemand will
es sich ernsthaft mit dem Staatspräsidenten ver-
scherzen. Außerdem könnte er dem durch ein
präsidiales Dekret entgehen.
 
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