Travel Reference
In-Depth Information
wann sie fällig wird, sollte man bei Buchung der
Reise genau klären.
In jedem Fall muss man eine solche Versiche-
rung je nach Versicherer binnen 8-14 Tagen
nach Reisebuchung abschließen. Bucht man we-
niger als 14 Tage vor Reiseantritt, kann man diese
Reise nicht versichern.
Reise-
gepäckver-
sicherung
Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung
lohnt sich selten, da die Policen viele Einschrän-
kungen enthalten: Bei Flugreisen wird verlorenes
Gepäck oft nur nach Kilopreis ersetzt. Wurde eine
Wertsache nicht im Safe aufbewahrt, gibt es bei
Diebstahl auch keinen Ersatz. Kameraausrüstung
und Laptop dürfen beim Flug nicht als Gepäck auf-
gegeben worden sein. Die Liste ist endlos.
Überdies deckt häufig auch die Hausratsver-
sicherung schon Einbruch, Raub und Beschädi-
gung von Eigentum auch im Ausland.
Wer bestohlen wurde, muss zur Polizei gehen
und ein Protokoll aufsetzen lassen. „Quiero de-
nunciar un robo“, „Ich möchte einen Diebstahl
melden“. Ohne dieses Protokoll ist es fast unmög-
lich, seine Ansprüche geltend zu machen.
Sicherungsschein
J eder, der eine Pauschalreise bucht, hat das Recht
darauf, sich zu vergewissern, dass sein Reiseveran-
stalter gegen eine Insolvenz (Pleite) abgesichert ist.
Eine Pauschalreise ist jede Kombination zweier
gleichwertiger Reiseleistungen, also beispielsweise be-
reits die kombinierte Buchung von Flug und Miet-
wagen.
Spätestens bei der ersten (An-)Zahlung muss der
Veranstalter bzw. das Reisebüro dem Kunden deshalb
einen Sicherungsschein aushändigen. Wenn ein Ver-
anstalter aus welchen Gründen auch immer diesen Si-
cherungsschein verweigert, kann man davon ausge-
hen, dass er gegen eine Pleite nicht versichert ist. Das
muss kein Grund sein, die Reise nicht zu buchen, es
schließt allerdings das Risiko mit ein, bereits bezahlte
Reiseleistungen im Pleitefall nicht zu erhalten - bei-
spielsweise den Rückflug ...
 
Search WWH ::




Custom Search