Travel Reference
In-Depth Information
Traveller Police abschließen. Die Versicherungsleis-
tungen (hier aus dem Versicherungsvertrag zi-
tiert): „Die Haftpflicht-Versicherung beinhaltet die
Deckung von ca. 500.000 für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden. Sie tritt bis zu dieser
Höhe ein, wenn anlässlich eines Schadenfalles die
Haftpflichtdeckungssummen für den Mietwagen
im Besucherland erschöpft sind. Voraussetzung ist
somit, dass für das gemietete Fahrzeug eine örtli-
che Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Ba-
sisdeckung besteht.“
Die Polizei wird erfahrungsgemäß nur bei
schweren Unfällen mit Personenschäden zum Un-
fallort kommen. Eine reguläre Schadensabwick-
lung ist trotzdem äußerst langwierig und schwie-
rig. Ein Ausländer kann sogar von der Polizei bis
zur Klärung der Angelegenheit festgehalten wer-
den. Zitat der Botschaft: „In dominikanischen Ge-
fängnissen herrschen in keiner Weise deutsche
Haftbedingungen.“ Zitatende.
Da Unfallwagen von der Polizei beschlagnahmt
und erst nach Klärung wieder freigegeben wer-
den, stellen die Vermieter meist schnell einen An-
walt, der sich sehr für den Mieter einsetzt.
Wir wollen hier niemandem abraten, ein Auto zu
mieten. Es bleibt aber festzuhalten, dass auf keinen
Fall deutsche Maßstäbe an das Verhalten der Au-
tofahrer und Polizisten gestellt werden dürfen.
Größte Zurückhaltung und eine absolut defensive
Fahrweise sind notwendig, bis man sich an die
Verkehrssituation gewöhnt hat (s. „Autofahren“).
Es existieren die folgenden Geschwindigkeits-
begrenzungen:
auf den Autopistas, den Schnellstraßen: 80 km/h
in den Vororten: 60 km/h
in der Stadt: 40 km/h
Natürlich hält sich kein Mensch daran, aber lei-
der haben die Verkehrspolizisten, speziell jene, die
um Santo Domingo anzutreffen sind, die unange-
nehme Eigenschaft, zielsicher die Gringos heraus-
zupicken. Während manche nur etwas plaudern
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