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rillen mit schweren Raupenfahrzeugen geeb-
net und vom Regen- und Schmelzwasser un-
terspülte Abschnitte ausgebessert.
Regelmäßig kontrollierte, befestigte und
unterhaltene Pisten zählen zu den Straßen
der Kategorie 4. Diese Strecken sind nicht
asphaltiert. Sie weisen meist einen groben
Schotterbelag auf oder bestehen aus festge-
fahrenem Naturboden. Straßen dieser Kate-
gorie sind mit einem „F“ (= Fjallabak) und ei-
ner zwei- oder dreistelligen Nummer gekenn-
zeichnet. Solche Pisten erfordern meist
schon ein geländegängiges Fahrzeug mit All-
radantrieb und hoher Unterbodenfreiheit.
Diese Straßen führen ins zentrale Hochland.
Beispiele dafür sind die Piste F 26 „Sprengi-
sandsleið“ oder die F 88 „Öskjuleið“ zur Ask-
ja. Auf Straßen der Kategorie 4 wird der Au-
tofahrer bereits mit allen Schwierigkeiten
konfrontiert, die auf Islands Hochlandpisten
auftreten können: Sand, tiefe Furten, stufige
Lavafelder. Diese Pisten werden in aller Regel
nur einmal zu Beginn der Sommermonate
ausgebessert und markiert. Je länger das her
ist und je mehr Regen in den Sommermona-
ten fällt, desto ausgefahrener sind die Spuren
und umso tiefer und häufiger die Schlag-
löcher!
Zu den Straßen der Kategorie 5 zählen wir
die vielen nicht nummerierten Allradpisten,
die oftmals als Stichstraßen zu abgelegenen
Plätzen im zentralen Hochland oder an den
Rand der Gletscher führen. Ein robuster, all-
radangetriebener Geländewagen ist Voraus-
setzung, um diese Strecken risikolos befah-
ren zu können. Die Pisten werden in aller Re-
gel nicht permanent durch die Straßendiens-
te unterhalten. Typisch für Straßen der Kate-
gorie 5 sind nicht überbrückte Flüsse, das
Fehlen einer durchgehenden Markierung
und Beschilderung, Naturboden aus Fels, Er-
de und tückischem Weichsand und selbst im
Hochsommer noch hoher Altschnee.
Bauern, dem die Tiere gehören, zum
Schadensersatz verpflichtet. Der Bauer
haftet seinerseits nicht für Schäden am
Fahrzeug.
Verkehrszeichen und -regeln
Die Verkehrszeichen und Verkehrsre-
geln in Island unterscheiden sich nur
unwesentlich von den mitteleuropäi-
schen. Das isländische Straßenverkehrs-
gesetz schreibt vor:
Auf allen Sitzen sind Sicherheitsgurte an-
zulegen;
auch tagsüber muss mit Abblendlicht ge-
fahren werden;
zumindest an den Hinterrädern
sind
Schmutzfänger zu montieren;
kein Alkohol! Promillegrenze ist 0,5‰;
Höchstgeschwindigkeit innerhalb ge-
schlossener Ortschaften 30 bzw. 50 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften
90 km/h auf Asphaltstraßen und 80 km/h auf
Schotterstraßen;
es ist verboten, ausgeschilderte Pisten zu
verlassen oder gar abseits der Pisten zu fah-
ren; gesperrte Pisten (Schild „LOKAГ ) dür-
fen nicht befahren werden!
Die meisten Brücken in Island sind nur
einspurig befahrbar. Die Fahrbahn auf
der Brücke besteht häufig aus Holz. Bei
Nässe kann sie deshalb äußerst glatt
und rutschig sein. „EINBREIÐ BRÚ“
bedeutet „einspurige Brücke“. Vorfahrt
hat der, welcher die Brücke als erster
befährt.
Islands Straßen weisen viele unüber-
sichtliche Höhen auf, die den Gegen-
verkehr verdecken. Solche Bergkuppen
kündigt auf den Hauptstraßen ein
Warnschild mit dem Zusatz „BLIND-
HÆГ (= „unübersichtliche Kuppe“)
Auf allen isländischen Straßen muss
man ständig darauf vorbereitet sein,
dass Schafe unvermittelt auf die Fahr-
bahn laufen. Fahrer, die ein Tier verlet-
zen oder töten, sind gegenüber dem
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