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Einwohnerzahl und die schlechte ver-
kehrstechnische Erschließung des Lan-
des machten Naturschutzmaßnahmen,
wie wir sie kennen, kaum erforderlich.
Das änderte sich schlagartig Anfang
der 1970er Jahre. Damals wurden die
ersten Naturschutzgesetze erlassen,
als aufgrund von Studien nachgewiesen
wurde, dass viele Gebiete bereits nicht
mehr behebbare Schäden aufweisen
(Fahrspuren und Trampelpfade, zerstör-
te Steinformationen, Müll, durch Fäka-
lien belastete Gewässer in der Nähe
von Hütten und Campingplätzen). Der
Natur- und Umweltschutz genießt seit-
her auch in Island den ihm gebühren-
den Stellenwert. Die Erschließung von
immer mehr Weideland und landwirt-
schaftlich nutzbarer Flächen, die zuneh-
mende Industrialisierung, der einset-
zende Bauboom im Großraum Reykja-
vík und gigantische, bis heute kontro-
vers diskutierte Staudammprojekte
führten bei der Bevölkerung ebenso zu
einem Umdenken in Sachen Natur-
schutz wie der jährlich wachsende Tou-
rismus mit seinen Begleitproblemen.
Insgesamt sind in Island heute an-
nähernd 300 geschützte Gebiete aus-
gewiesen. Die meisten dieser ökolo-
gisch empfindlichen Naturräume liegen
im Hochland oder an den Küsten. Hier
gelten besondere Vorschriften und
Verhaltensregeln für das Befahren der
Verkehrswege mit Kraftfahrzeugen und
Fahrrädern, für das Zelten und den Zu-
tritt zu Brutgebieten. Der isländische
Naturschutzrat hat Regeln für das Ver-
halten in der Natur erlassen, die von al-
len beachtet und strikt eingehalten wer-
den müssen (s. u.). Verstöße werden
geahndet. Es mag sein, dass derjenige,
der gegen die Regeln verstoßen hat,
nicht dabei ertappt wird oder nicht er-
mittelt werden kann - seine „Spuren“
können die Verantwortlichen aber dazu
veranlassen, weitere Beschränkungen
auszusprechen. Das Nachsehen haben
dann die nachfolgenden Reisenden.
Zuständig für den Naturschutz ist das
„Ministerium für Erziehung und Kultur“.
Die Verwaltung der Naturschutzgebie-
te obliegt dem isländischen Natur-
schutzrat (Náttúruverndarráð). Dieser
beschäftigt Aufseher (engl. wardens),
kontrolliert die Einhaltung der Schutz-
bestimmungen und begleitet wissen-
schaftliche Forschungsarbeiten (Nát-
túruverndarráð, Skulagata 21, 101 Reyk-
javík, Tel. 5707400, Fax 5707401, www.
natturuvernd.is). Eine Liste aller ge-
schützten Gebiete mit Erklärungen fin-
det man im Internet auf der Homepage
des Naturschutzrates.
Abhängig von Größe und ökologi-
scher Bedeutung unterscheidet man
Nationalparks (Þjóðgarður), Natur-
schutzgebiete (friðland) und Natur-
denkmäler (náttúruvætti). Daneben
gibt es weitere Landschaftsschutzge-
biete (folkvangur), deren wirtschaft-
liche Nutzung und Bebauung einge-
schränkt ist.
Auch in Island sind viele Tiere und
Pflanzen geschützt. Der Aufenthalt
oder das Fotografieren und Filmen in
der Nähe des Nestes ist bei folgenden
Vögeln untersagt: Gerfalke, Seeadler,
Schnee-Eule und Krabbentaucher. Das
Aufsuchen, Fotografieren und Filmen
dieser Vögel erfordert eine Genehmi-
gung durch die Behörden, die erst nach
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