Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Nach der Auftragsvergabe wird der Auftrag vertraglich formuliert und mit einer Auf-
tragsbestätigung vom Auftragnehmer angenommen.
5.2.3.4 Pflichtenheft
In den VDI-Richtlinien VDI 2519 Blatt 1 „Vorgehensweise bei der Erstellung von Lasten-/
Pflichtenheften“ und Blatt 2 „Lasten-/Pflichtenheft für den Einsatz von Förder- und Lager-
systemen“ werden diese Begriffe definiert und weitere Hinweise gegeben.
Im Lastenheft (siehe auch Kap.  4.2.2.4 „Lastenheft“) werden alle Anforderungen des
Auftraggebers hinsichtlich Liefer- und Leistungsumfang zusammen gestellt. Hier sind die
Anforderungen aus Anwendersicht einschließlich aller Randbedingungen beschrieben. Im
Lastenheft werden die Fragen WAS und WOFÜR beantwortet. Im Pflichtenheft werden
die Antworten auf die Fragen WIE und WOMIT gegeben.
Im Pflichtenheft wird beschrieben, wie die Anforderungen des Lastenheftes erfüllt wer-
den. Vom Auftragnehmer werden die Vorgaben des Auftraggebers detailliert und Realisie-
rungsvorgaben niedergelegt. Während das Lastenheft als Kernbestandteil die Spezifikati-
on des angefragten FTS enthält, beschreibt das Pflichtenheft, wie der Auftragnehmer die
Leistung zu erbringen hat. Somit ist der Projektstrukturplan mit den Arbeitspaketen der
minimale Bestandteil des Pflichtenhefts. Dazu gehören die Termin- und Ressourcenplä-
ne. Bei zeitkritischen Projekten wird der Terminplan zum bindenden Vertragsbestandteil
(Vertragsterminplan).
Es empfiehlt sich, das Pflichtenheft zumindest in einen rechtlich/organisatorischen und
einen technisch/fachlichen Teil zu trennen. Pflichtenheft und Lastenheft sollten unmittel-
barer Bestandteil des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein.
Bei großen Projekten mit vielen Partnern müssen Lasten- und Pflichtenheft von allen
Partnern abgezeichnet werden. Bei kritischen Projekten empfiehlt sich die Hinterlegung
der Dokumente bei einem Notar, um spätere Nachforderungen zweifelsfrei klären zu kön-
nen.
In vielen Fällen wird die Pflichtenheft-Erstellung bereits als erste Aufgabe der Reali-
sierungsphase angesehen. Problematisch ist dabei, dass ein Projekt „lebt“, also theoretisch
die Inhalte des Pflichtenheftes ständig angepasst werden müssten. Hier muss ein klarer
Schlussstrich gezogen werden, der nicht länger als sechs Wochen nach Projektstart liegen
sollte.
5.2.3.5 Realisierung
Der Projektbeginn erfolgt nach schriftlicher Beauftragung durch den AG (Auftraggeber)
und die Auftragsbestätigung durch den AN(Auftragsnehmer). Zu Projektbeginn ist eine
Startveranstaltung (Projektstart-Sitzung) abzuhalten. Hierbei sind die Projektleiter und
die Projektorganisation von AN und AG vorzustellen. Der organisatorische Ablauf des
Projekts Regeltermine, Kommunikationswege, Protokollwesen sind zwischen AN und AG
abzustimmen. Der abgestimmte Gesamtterminplan ist durchzusprechen und zu genehmi-
gen.
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