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In-Depth Information
ob die Auslandsdeckung auch für
Frankreich inbegriffen ist. Sollte man
keine Krankenversicherung mit Aus-
landsdeckung haben, empfiehlt es
sich, sich kostenlos bei Soliswiss (Gu-
tenbergstr. 6, 3011 Bern, Tel. (031)
3810494, info@soliswiss.ch, www.soli
swiss.ch) über einen attraktiven Kran-
kenversicherer zu informieren.
Zur Erstattung der Kosten benötigt
man grundsätzlich ausführliche Quit-
tungen (mit Datum, Namen, Bericht
über Art und Umfang der Behandlung,
Kosten der Behandlung und Medika-
mente).
Der Abschluss einer Jahresversiche-
rung ist in der Regel kostengünstiger
als mehrere Einzelversicherungen.
Günstiger ist auch die Versicherung
als Familie, statt als Einzelpersonen.
Hier sollte man nur die Definition von
„Familie“ genau prüfen.
Europaschutzbrief
Ist man mit dem eigenen Fahrzeug
unterwegs, ist der Europaschutzbrief
eines Automobilclubs eine Überle-
gung wert. Wird man erst in der Not-
situation im Ausland Mitglied, gilt die-
se Mitgliedschaft auch nur für dieses
Land und man ist in der Regel ver-
pflichtet, fast einen Jahresbeitrag zu
zahlen, obwohl die Mitgliedschaft nur
für einen Monat gültig ist. Dies sind
die wichtigsten Automobilclubs und
ihre 24-Stunden-Notrufnummern im
Ausland:
ADAC, www.adac.de, Notruf-Tel. (0049)
89222222, unter (0049) 89767676 erfährt
man, wo sich in der Nähe des Urlaubsortes
ein Deutsch sprechender Arzt befindet; die
Liste kann man auch vorab anfordern.
ÖAMTC, www.oeamtc.at, Notruf-Tel.
(00431) 2512000 oder 2512020 für medizi-
nische Notfälle.
TCS, www.tcs.ch, Notruf-Tel. (004122)
4172220.
Andere Versicherungen
Egal, welche weiteren Versicherun-
gen man eventuell abschließt, hier ein
Tipp: Für alle abgeschlossenen Versi-
cherungen sollte man die Notfallnum-
mern notieren und mit der Police-
nummer gut aufheben! Bei Eintreten
eines Notfalles sollte die Versiche-
rungsgesellschaft unverzüglich telefo-
nisch verständigt werden.
Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen, wie z.B. Rei-
serücktrittsversicherung, Gepäckversi-
cherung, Reisehaftpflichtversicherung
oder Reiseunfallversicherung, ist indi-
viduell abzuklären. Gerade diese Ver-
sicherungen enthalten viele Klauseln,
sodass sie nicht immer sinnvoll sind.
 
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