Travel Reference
In-Depth Information
Rauchtabak oder eine anteilige Zusammen-
stellung dieser Waren.
Kaffee/Tee: 500 Gramm, nach Österreich
zusätzlich 100 Gramm Tee (der in Deutsch-
land nicht mengenbeschränkt ist)
Parfums: 50 Gramm, Eau de Toilette: 0,25
Liter
Arzneimittel: die dem persönlichen Bedarf
während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: bis zu einem Warenwert
von insgesamt 175 . Ausgenommen davon
sind Goldlegierungen und Goldplattierungen
in unbearbeitetem Zustand oder als Halbfa-
brikat.
Hinweis: Da sich die Einreisebedingun-
gen kurzfristig ändern können, raten wir,
sich kurz vor der Abreise beim Auswärtigen
Amt (www.auswaertiges-amt.de bzw. www.
bmaa.gv.at oder www.eda.admin.ch) oder
der jeweiligen Botschaft zu informieren.
die steuerfreie Mitnahme von Alkohol,
Tabak, Kaffee u.a. bestehen jedoch
Grenzen. Bei Überschreiten der Frei-
grenzen muss nachgewiesen werden,
dass keine gewerbliche Verwendung
beabsichtigt ist.
Auch bei der Rückeinreise in die
Schweiz müssen Schweizer folgende
Freimengen beachten:
Innerhalb von EU-Ländern
Seit dem EU-Beitritt Maltas gelten
die EU-Richtlinien, was theoretisch ei-
nen freien Warenverkehr bedeutet. Es
gelten die üblichen Freigrenzen in-
nerhalb der EU:
Alkohol: 2 Liter bis 15% Vol. und 1 Liter
über 15% Vol.
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zi-
garren oder 250 Gramm Pfeifentabak
Nahrungsmittel: 3½ Kilogramm Fleisch,
1 Liter/Kilogramm Butter/Rahm, 5 Liter/Kilo-
gramm Käse und andere Milchprodukte
Anderes: neu angeschaffte Waren für den
Privatgebrauch bis zu einem Gesamtwert
von 300 SFr.
Alkohol: 90 Liter Wein (davon max. 60 Li-
ter Schaumwein), 110 Liter Bier, 10 Liter Spiri-
tuosen über 22%, 20 Liter unter 22% Vol.
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigaril-
los, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Tabak
Anderes: 10 Kilogramm Kaffee
Nähere Informationen
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-
Infocenter, Tel. 069-46997600
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zoll-
amt Villach, Tel. 04242-33233
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder bei der
Zollkreisdirektion in Basel, Tel. 061-2871111
Nicht-EU-Staatsangehörige
Schweizer Staatsangehörige oder
andere Reisende, die nicht im Besitz
einer Staatsbürgerschaft eines EU-Lan-
des sind, müssen nach wie vor durch
die Grenz- und Zollkontrolle. Frei-
grenzen für Nicht-EU-Bürger:
Einkäufe und Souvenirs
Alkohol: 1 Liter Spirituosen (über 22% Vol.)
oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs oder ähnli-
che Getränke (22% oder weniger) oder 2 Li-
ter Schaumweine oder Likörweine oder eine
anteilige Zusammenstellung dieser Waren
und 2 Liter nicht schäumende Weine
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Ziga-
rillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm
Wie überall in touristisch frequentier-
ten Regionen auf dem Globus wird
der Reisende auf der Suche nach dem
einen oder anderen Andenken an die
Maltareise Kitsch und Kram zu Hauf
finden. Den netten Aschenbecher mit
 
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