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Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit, das
Wohnmobil „außerhalb eines gekennzeichne-
ten Parkplatzes abzustellen, wo dies nicht aus-
drücklich durch andere Rechtsnormen der StVO
untersagt ist - beispielsweise am Straßenrand.
Sollte es ... keinen Parkraum für den Wohnmo-
bilfahrer geben, der aufgrund von Übermüdung
nicht mehr ohne Gefährdung anderer bzw. Ge-
fährdung seines eigenen Lebens weiterfahren
kann, müsste er sein Fahrzeug, dann unzulässig,
auf einem Parkplatz abstellen. Bei einem gegen
ihn eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfah-
ren dürfte er sich dann wohl mit guten Gründen
auf einen rechtfertigenden Notstand berufen
können, sodass das gegen ihn eröffnete Ord-
nungswidrigkeitsverfahren eingestellt werden
dürfte“.
deren vorgesetzter Dienststelle eine Klärung
des Falles herbeizuführen.“ Dokumentieren
Sie den Fall ggf. durch Fotos und wenden Sie
sich an das Staatsministerium des Inneren des
jeweiligen Bundeslandes.
Grundregeln der Etikette
Daran, dass das Freistehen mancherorts
gar nicht gerne gesehen oder als „wildes
Campen“ verboten ist, sind einige wenige
schwarze Schafe schuld. Tragen Sie mit dazu
bei, dass der Ruf der Wohnmobilisten nicht
schlechter, sondern besser wird:
± Keinen Müll zurücklassen, sondern eher
den von Vorgängern beseitigen
± Kein Abwasser versickern lassen
± Keinesfalls die Chemietoilette einfach in
den Wald schütten
± Keine Fahrwege benutzen, die für den
öffentlichen Verkehr gesperrt sind
± Keine Wege oder Zufahrten versperren
± Nirgends übernachten, wo man
stören könnte
± Nie Bereiche durch Plastikband
absperren, wie es manche
Egomanen machen
± Waldbrandgefahr beachten und
im Zweifelsfall kein offenes
Feuer anzünden
± Sich immer ruhig und
rücksichtsvoll verhalten
± Stets bedenken, dass man Gast ist
± Wohnmobil-Reisende, die sich nicht so
verhalten, höflich darauf hinweisen
Frage 10: An wen kann ein Wohnmobilfah-
rer sich wenden, falls die Parkmöglichkei-
ten auf unzulässige Weise eingeschränkt
werden?
„Gegen ‚unzulässige' verkehrsrechtliche
Anordnungen steht der Rechtsweg offen. Im
Vorfeld sollte jedoch versucht werden, mit der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw.
142wh rh
J Manche Nachtlager sind zum
Schlafen fast zu schade
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