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Uhr durch ein entsprechendes Zusatzschild zu
gestatten. Ist eine Verkehrszeichenanordnung
nicht getroffen, besteht für die Gemeinde nicht
die Möglichkeit, ein einmaliges Übernachten ...
zu verbieten.“
vozieren, aber man könnte auf solchen Park-
plätzen getrost übernachten. Dies gilt auch für
Parkplätze mit Zusatzschildern, die das Parken
zu bestimmten Zeiten verbieten, und auch für
Plätze mit durchgestrichenem Wohnwagen,
denn Wohnmobile sind keine Wohnwagen.
Frage 4: Durch welche Zusatzschilder kann
das Parken eingeschränkt werden?
Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder durch
ein „Zusatzschild (Sinnbild) eines Wohnmobils
sowie Zeitangabe“ (s. o.) oder die Behörde muss
„durch Zusatzschild all diejenigen Fahrzeuge
aufführen, denen das Parken gestattet sein
soll. Grundsätzlich darf das Parken nur dadurch
eingeschränkt werden, dass man ausschließ-
lich bestimmten Fahrzeugarten und/ oder zu
bestimmten Zeiten das Parken gestattet, nicht
durch Zusatzschilder, welche einzelne Fahr-
zeugarten ausschließen“ (s. Frage 5).
Frage 6: Wo dürfen Wohnmobile parken,
wenn auf einem Parkplatz ein Teil mit dem
Zusatzschild „LKW“ und der übrige mit
„PKW“ gekennzeichnet ist?
Sie dürfen auf keinem der beiden Bereiche
parken, da sie in der Regel als „Sonder-Kfz“ zu-
gelassen und daher weder PKW noch LKW sind.
Das zulässige Gesamtgewicht spielt hierbei kei-
ne Rolle.
Frage 7: Gibt es eine rechtliche Grundlage
dafür, auf Parkplätzen, auf denen das Par-
ken 24 Stunden erlaubt ist, das Schlafen im
Fahrzeug zu verbieten?
„Diese Frage ist mit Nein zu beantworten“.
Trotzdem gibt es solche Anordnungen. Werden
sie aber ignoriert, kann es passieren, dass dieses
Schild bald durch ein anderes ersetzt wird, das
nur noch Personenwagen das Parken gestattet.
Frage 5: Was ist von den bekannten Zusatz-
schildern mit durchgestrichenem Wohnmo-
bil-Symbol zu halten?
Dies sind keine offiziellen Zusatzschilder,
da sie dem in obiger Antwort ausgeführten
Grundsatz widersprechen. Der Herr vom Ver-
kehrsministerium war sehr erstaunt, dass solche
Zusatzschilder überhaupt existieren. Bei einer
telefonischen Rückfrage erklärte er, dass die
Kommunen zwar das Recht haben, zusätzliche
Schilder zu erfinden, dass er aber eine solche
Anordnung - da sie o. g. Grundsatz widerspricht
- für sehr zweifelhaft hält und einem eventuel-
len Bußgeldbescheid gelassen entgegenblicken
würde. Natürlich sollte man nicht unnötig pro-
Frage 8: Mit welcher Begründung darf das
Parken eingeschränkt werden?
Das Parken darf nur dann eingeschränkt
werden, wenn Sicherheit und Ordnung des
Straßenverkehrs dies erforderlich machen, also
nicht nur mit einer einfachen Begründung, dass
Wohnmobile unerwünscht sind.
Frage 9: Was soll ein übermüdeter Wohnmo-
bilfahrer tun, wenn er keinen Parkplatz ohne
Nachtparkverbot oder sonstige Beschränkung
findet?
J Traumparkplatz an der Nordspitze von Irland
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