Civil Engineering Reference
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2 Grundzüge der Straßenplanung
2.1 Straßennetz, Verkehrsentwicklung und Planungsschritte
Aufgaben einer Verkehrsbeziehung können
historisch entstanden oder durch Zukunftspla-
nungen zugewiesen worden sein. So sind alte
Handelswege und Heerwege bis in heutige
Zeit genutzt vorhanden oder neue Verkehrsbe-
ziehungen sollen zukünftig Funktionen über-
nehmen die
- dem Menschen die Nutzung des angebote-
nen Raumes aus verschiedenen Anlässen
ermöglichen = Aufenthaltsfunktion
- den Verkehr bis zum einzelnen Grundstück
führen = Erschließungsfunktion
- Verkehrsbewegungen eines begrenzten
Gebietes zusammenfassen, weiterleiten und
wieder verteilen = Sammelfunktion
- entfernte Gebiete verbinden = Verbin-
dungsfunktion
Unser Straßennetz (Tab. 1. 19) erhält Aufgaben
aus der kommunalen Planung einer Gemeinde,
der regionalen eines Kreises oder Bundeslan-
des oder der überregionalen bundes- und gar
europaweiten Planung für Fernstraßennetze.
Verkehrsplanung soll ermöglichen, dass
dabei der Personen- und Güterverkehr schnell,
bequem, mit geringsten Bau- und Unterhal-
tungskosten und mit wenig Umweltbelastung
sowie -schädigung erfolgt.
Um dieses erreichen zu können, müssen ver-
lässliche Planungsdaten erhoben werden. Ver-
kehrszählungen können die Verkehrsstärke
nach Quelle und Ziel, nach Fahrstrecke und
Verkehrsmittel aufgliedern. Künftige (von
Politik und Wirtschaft geforderte) Entwick-
lungen im Fahrzeugbau oder Wirtschaftsgebie-
ten müssen in Vorausschätzungen ebenso
einfließen. Alle Überlegungen schlagen sich
dann nieder in Entwurfsvorgaben wie z. B.
dem Bundesfernstraßenbedarfsplan, Verkehrs-
entwicklungsplan eines Landkreises oder letzt-
endlich dem Straßenraumentwurf.
Als Folge dieser hier nicht näher zu beschrei-
benden sehr umfangreichen und schwierigen
Vorgänge werden
- Anfangs- und Endpunkte des Bauvorha-
bens festgelegt,
- mögliche Linienführungen (Trassen) ermit-
telt und mit beteiligten Behörden sowie
Verbänden abgestimmt,
- verschiedene Trassen entworfen und ver-
kehrs- sowie bautechnisch beurteilt,
- Querschnittszeichnungen und vereinfachte
Höhenpläne erstellt,
- die Kosten nach Anteil der Erd- und Befes-
tigungsarbeiten, Kunstbauten und Ausstat-
tung überschlagen.
Straßenbaulastträger sind verantwortlich für
die Aufgaben und daraus entstehenden Kosten,
die mit Bau, Unterhaltung, Erneuerung oder
Instandsetzung zusammenhängen. Die Finan-
zierung des öffentlichen Straßenbaues wird in
Haushaltsplänen festgelegt und geregelt. Die
Straßenbaulastträger können über Straßenneu-
bauämter Planungen durchführen oder sie an
private Ingenieurbüros vergeben.
Tabelle 2. 1 Straßenbaulastträger
Straße
Kürzel
Träger
Bundesautobahn
Bundesstraßen
Landesstraßen
Landstraßen 1.O
Staatsstraßen
Kreisstraßen
Landstraßen 2.O
Gemeindestraßen
und -wege
Bundesrepublik
Deutschland
Bundesland
A
B
L
S
K
Landkreise,
kreisfreie Städte
Kommunen (Ge-
meinden)
Die Verkehrsplanung hat zum Ziel, den Anforderungen entsprechende Verkehrsräume nach ver-
kehrstechnischen, bautechnischen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Gesichtspunkten zu
gestalten.
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