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liere, Vorarbeiter, Facharbeiter und Ungelernte
dagegen nach €/h bezahlt werden. Deshalb ist
es nötig, die auf den Baustellen geleisteten
Arbeitsstunden auf „Stundenzetteln“ oder mit
einem entsprechenden Computerprogramm zu
sammeln.
Die Höhe der Monats- bzw. Stundenlöhne ist
in Tarifverträgen für die Bauwirtschaft
(„Lohntabellen“) festgelegt, kann aber auch in
Einzelarbeitsverträgen zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Je nach Ausbildung, Erfahrung und auszu-
übender Tätigkeit sind die im Bau Beschäf-
tigten nach Lohngruppen eingestuft ( 5. 8.2 bis
5. 8.5). Tabelle 5. 8.2 zeigt, dass sich der Ge-
samt-Tarifstundenlohn (GTL) aus dem Tarif-
lohn (TL) und dem Bauzuschlag (BZ), einem
Ausgleichszuschlag für die Arbeit auf häufig
wechselnden Baustellen, zusammensetzt. Der
Bauzuschlag beträgt 5,9 v. H. des Tariflohns.
5. 8.1
Beim Zeitlohn wird ein gleicher Lohnsatz je
Zeiteinheit für eine Normalleistung gezahlt
und zu einer Monatsabrechnung zusammenge-
fasst:
€/h × Arbeitsstd./Monat = Bruttomonatslohn
Üblich ist, dass Angestellte (also auch Poliere
und Schachtmeister) nach € / Monat, Werkpo-
5
Tabelle 5. 8.2 Tarifstundenlöhne der Lohngruppen nach dem geltenden Tarifvertrag „West“ (alte
Bundesländer) TV Lohn/West
Lohngruppen nach Bundesrahmentarifvertrag für
das Baugewerbe
ab
1.4.2010
ab 1.6.2009
ab …
TL
BZ
GTL
GTL
GTL
Lohngruppe 6
- Werkpolier/Baumaschinen-Vorarbeiter
17,18
1,01
18,19
18,61
Lohngruppe 5
- Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter
15,71
0,93
16,64
17,02
1)
14,96
15,21
Lohngruppe 4
- Spezialfacharbeiter
0,88
0,90
15,84
16,11 1)
16,20
16,47
- Baumaschinenführer 1)
Lohngruppe 3
- Facharbei-
ter/Baugeräteführer/Berufskraftfahrer
13,70
0,80
14,50
14,84
Lohngruppe 2a
- Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer
13,34
0,78
14,12
14,45
1 ) = Bundesecklohn
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