Civil Engineering Reference
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Dauer (1 bis 2 Jahre) vereinbart, um Löhne
und Gehälter immer wieder an Inflation und
Konjunktur anzupassen. Im wichtigen Lohnta-
rif für gewerbliche Arbeitnehmer in der Bau-
wirtschaft sind Gesamtstundenlöhne verein-
bart, die sich aus dem Tarifstundenlohn und
einem Bauzuschlag zusammensetzen. Mit
einem Bauzuschlag von 5,9 % auf den Tarif-
stundenlohn werden die besonderen Belastun-
gen durch den ständigen Wechsel der Baustel-
len (mit 2,5 %), die Abhängigkeit von der
Witterung außerhalb der Schlechtwetterzeit
(mit 2,9 %) und ein Ausgleich von Lohnein-
bußen (mit 0,5 %) berücksichtigt (vergl. die
Abschnitte 5.8 Lohnberechnung und 5.9 Kal-
kulation).
1
1.9 Unfallgefahren und Unfallverhütung
„Mit Motrak abgestürzt“
„Fahrer von eigener Walze überrollt“
„Im Leitungsgraben verschüttet“
„Durch herabfallendes Rohr getötet“
„Vom Baumstumpf erdrückt“
„Kein Schutzhelm getragen - schwere Kopf-
verletzungen“
„Mangelhafte Absperrung - Auto fährt in
Bautrupp“
Diese Schlagzahlen findet man im Technischen
Jahresbericht der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG Bau). Sie stehen stellvertre-
tend für ca. 140 000 Versicherungsfälle (Ar-
beits- und Wegeunfälle) eines Jahres (2007).
Das bedeutet, dass jeder 18. der fast 2,6 Millio-
nen Versicherten im Laufe eines Jahres einen
Unfall erlitten hat. Hinter diesen Zahlen verber-
gen sich oft harte Schicksale, immer aber per-
sönliches Leid und hohe Kosten. Jeder der auf
dem Bau Beschäftigten muss versuchen, Unfälle
zu verhindern, Kosten zu senken.
Die BG Bau ist 2005 durch Zusammenschluss
mehrerer Hochbau-Berufsgenossenschaften
mit der Tiefbau-Berufsgenossenschaft (TBG)
entstanden. Sie ist Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung (als Teil der Sozialversi-
cherungen). Alle im Straßen- und Tiefbau in
einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsver-
hältnis Beschäftigten sind gegen die Folgen
von Arbeits- und Wegeunfällen sowie gegen
Berufskrankheiten versichert.
Für die Berufsgenossenschaften als Körper-
schaften des Öffentlichen Rechts schafft der
Staat (der Gesetzgeber) die Rahmenbedingun-
gen u. a. durch Arbeitsschutzgesetze. Die BG
Bau versucht durch ihr Regelwerk aus Unfall-
verhütungsvorschriften, Merkblättern und Prüf-
1. 51 Noch ist dieses leichtsinnige Verhalten
keine Schlagzeile...
hinweisen, den präventiven (= verhütenden)
Arbeitsschutz umzusetzen. In der „Info-Mappe“
und im „Bausteine-Ordner“ hat die BG Bau
praktische Arbeitshilfen mit allen wichtigen
Hinweisen zusammengefasst ( 1. 52).
Jedes Unternehmen der Bauwirtschaft
(500 000 im Jahr 2007) ist Mitglied in der BG
Bau und entrichtet (im Gegensatz zu den ande-
ren Sozialversicherungen) allein den Beitrag
nach der gesamten Lohn- und Gehaltssumme
und nach der Einstufung des Unternehmens
bzw. seiner Arbeiten nach dem Gefahrtarif
( 1. 53). Jedem versicherten Arbeitnehmer sollte
aber klar sein, dass etwa 10 % seines Lohns
(ca. 6 % Beitrag und etwa 4 % für indirekte
Unfallkosten) nötig sind - und verdient wer-
den müssen! - um die Unfallkosten zu decken.
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