Civil Engineering Reference
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4.10 Sanierung von Verkehrsflächenbefestigungen
Die Ursachen für Schäden an Verkehrsflä-
chenbefestigungen sind sehr vielfältig und
manchmal in ihrem Ursprung und den Folgen
schwer nachvollziehbar. Zudem zeigen die
starren Betonflächen und die flexiblen As-
phaltflächen sehr verschiedenartige Schäden.
Beteiligt sind Mängel (Reihenfolge nach Ab-
lauf, nicht nach deren Häufigkeit) aus
- Planungsfehlern
- Veränderungen im Wasserhaushalt und in
der Struktur des Bodens
- Veränderungen in der Verkehrsbelastung
- den verwendeten Materialien
- Ausführungsfehlern
- der Verminderung des baulichen Erhal-
tungsaufwandes.
Nach der Umstellung auf die europäische
Normung besteht ein umfangreich verändertes
Regelwerk aus
- ZTV Asphalt-StB 07
- ZTV BEA-StB 09 (Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für
die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä-
chenbefestigungen - Asphaltbauweisen
- ZTV Beton
- ZTV BEB-StB 02
- M BEB (Merkblatt für die Bauliche Erhal-
tung von Verkehrsflächen aus Beton, Aus-
gabe 2009)
Übereinstimmend wird die Bauliche Erhal-
tung von Verkehrsflächen abgestuft unter-
schieden nach den Bereichen
-
- Erneuerung zur vollständigen Wiederher-
stellung einer Flächenbefestigung oder Tei-
len davon auf der vorhandenen alten Flä-
che (Hocheinbau) oder als vollständiger
Ersatz der alten entfernten Befestigung
(Tiefeinbau) oder als Erneuerung im Hoch-
einbau mit teilweisem Ersatz alter Befesti-
gung.
Vor der Baulichen Erhaltung hat eine regel-
mäßige Betriebliche Unterhaltung zu erfol-
gen. Diese beinhaltet eine regelmäßige Kon-
trolle und Wartung der Verkehrsflächenbefes-
tigungen und der Betriebseinrichtungen. Auf-
fällige oder entstehende Schäden werden auf-
gelistet.
Hieraus entsteht eine Zustandserfassung nach
festgelegten Merkmalen und Erscheinungsbil-
dern. Alle Merkmale und Erscheinungsbilder
lassen Rückschlüsse auf die Ursachen der
Schäden zu. Daraus können Maßnahmen zur
Baulichen Erhaltung abgeleitet werden.
4
4.10.1 Bauliche Erhaltung von Ver-
kehrsflächen aus Beton
Instandhaltung mit kleineren Maßnahmen
zur Substanzerhaltung, bei denen ein ört-
lich begrenzter Schaden von Hand oder
maschinell behoben wird
-
Instandsetzung zur Substanzerhaltung
oder Verbesserung von Flächeneigenschaf-
ten in Fahrstreifenbreite (Regelfall) und/
oder bis zu 4 cm Tiefe
4. 10.1.1 Plattenhebung
 
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