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Die Mindesteinbaudicke beträgt 8cm oder es
gilt die Mindest-Einbaumenge von 185 kg/m 2 .
Der Verdichtungsgrad muss 97 % erreichen,
bei Rad-Gehwegen und Flächen im Handein-
bau auf ungebundener Unterlage 95 %.
Bei mehrlagigem oder mehrschichtigem Ein-
bau sind sämtliche Nähte um mind. 15 cm zu
versetzen. Für Schleswig-Holstein gilt: Um die
3-fache Schichtdicke, mindestens aber um
25 cm zu versetzen.
Jede Oberfläche ist für den Schichtenverbund
anzusprühen (Abschnitt 4.8.9).
Der Asphaltrand des hoch liegenden Fahr-
bahnrandes ist abzudichten (Abschnitt 4.8.9).
Der Nachweis der Einbaudicke kann durch
elektromagnetische Dickenmessung auf einge-
legte Bleche, Chips bzw. selbstklebende Folien
oder über Bohrkerne erfolgen.
Ein Einbau des Mischgutes kann bis zu einer
Lufttemperatur von -3° C erfolgen.
Der Asphalteinbauer ist verantwortlich für die
richtige Wahl des Asphaltmischgutes (Erstprü-
fung als Eignungsnachweis) und dessen fach-
gerechten Einbau (Eigenüberwachung beim
Einbau, siehe 4.8.5.1).
Bei Vollausbau nach hierfür maßgebenden
Technischen Vertragsbedingungen und Richt-
linien gelten als Verjährungsfristen
5 Jahre für Fahrbahnbefestigungen
der Bauklassen SV und I
4 Jahre für Fahrbahnbefestigungen
der Bauklassen II bis VI
Bei stufenweisem Ausbau, Zwischenausbau,
Erneuerung beträgt die Verjährungsfrist für
Asphalttragschichten zwischen 3 bis 4 Jahre.
1: Wiege- und Kontrolleinrichtung (mit Wiegeanzei-
ge für den Fahrer am Gebäude rechts)
2: Doseure mit Bandwaage für die einzelnen Ge-
steinskörnungen
3: Silo für Braunkohlenstaub (neben Erdgas oder
Heizöl die dritte Energiequelle zur Auswahl je
nach Marktlage)
4: Füllerturm (rechts) und Schornstein der Trocken-
trommel für Wasserdampfableitung (links)
5: Paralleltrommel für Zugabe von erwärmtem
Asphaltgranulat (130°)
6: Beheizte Bitumentanks
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4.8.3 Die Tragdeckschicht
Das Tragdeckschichtmischgut soll Eigenschaf-
ten erhalten, die ansonsten auf die Tragschicht
und eine Deckschicht verteilt sind: Tragen und
abdecken.
Daher hat das Mineralgerüst auch eine unge-
wöhnliche Zusammensetzung in einer Band-
breite von feiner Gesteinskörnung bis hin zu
grober Gesteinskörnung 16 mm, wobei der
Anteil der gebrochenen Kornoberflächen 0 %
betragen darf (C NR ). Es können also ungebro-
chene Sande und Kiese verwendet werden.
Zudem findet Straßenbaubitumen 70/100
Verwendung (ZTV Asphalt), es können aber
auch nach TL Asphalt 50/70 oder 160/220
eingesetzt werden, das härtere Bitumen vor-
zugsweise bei ungebrochenen Gesteinskör-
nungen.
Tragdeckschichten sind geeignet für einschich-
tige Flächenbefestigungen aus Asphalt bei
Straßen untergeordneter Bedeutung (Bauklasse
VI), ländlichen Wegen sowie für den Rad- und
Gehwegebau.
Verwendet wird nach ZTV Asphalt ein
- Asphaltbeton AC 16 TD,
- Einbaudicke 5 bis 10 cm,
- oder Einbaumenge 125 bis 250 kg/m²,
- Verdichtungsgrad 96 %,
- Hohlraumgehalt 6,5 Vol.-%
Um je nach erwünschter Flächenbefestigung
eine angemessene Rauheit herzustellen, sind
zur Erhöhung der Anfangsgriffigkeit Ab-
stumpfungsmaßnahmen erforderlich. Auf die
noch heiße Tragdeckschicht ist rohe oder mit
Bindemittel umhüllte Gesteinskörnung aufzu-
streuen, einzuwalzen und überschüssiges Ma-
terial zu entfernen.
4. 8.25 Asphaltmischwerk mit Paralleltrommel
 
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