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BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-
tungen (VOB/B)
1
3 Ausführungsfristen (§ 5)
3.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen:
spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung
3.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Fertigstellung der Arbeiten spätestens 40 Werktage nach Auftragserteilung
3.4 Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben das Ende der Ausführungsfrist und
etwaiger Einzelfristen datumsmäßig festzulegen.
4
Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist der Arbeiten,
300,- EURO
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen entfällt
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.
5.
Rechnungen (§ 14)
6. Sicherheitsleistung (§ 17)
6.1 Als Sicherheit für die Vertragserfüllung nach Nr. 33.1 ZVB/E kann der Auftraggeber eine
Bürgschaft nach dem Formblatt EFB-Sich 1 in Höhe von
.... 5...V.H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge vom AN anfordern.
1. 42 Die für die Ausführung eines Bauvorhabens wichtigen besonderen Vertragsbedingungen
(BVB)
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