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Das Fluchten mit Fluchtstäben
durch einen
Beobachter (Einweiser) und einen Helfer (Ein-
zuweisender) verwendet man bei einer Entfer-
nung von höchstens 100 m zwischen zwei
gegebenen Punkten (
3.
28). Der Endfluchtstab
wird lotrecht in den Boden gesteckt oder mit
einem dreibeinigen Stabhalter gehalten. Fol-
gende Regeln sind einzuhalten:
Beim Fluchten kommen neben den beiden
üblichen Fällen (Fluchten zwischen 2 Punkten
und über 2 Punkte hinaus) auch das Fluchten
aus der Mitte heraus (
3.
33) und das Bestimmen
des Schnittpunkts zweier Geraden vor (
3.
34).
3
3.
33
Das Fluchten aus der Mitte heraus bei
unzugänglichen Festpunkten (
A
und
B
)
3.
35 Ein wichtiger, eingemessener Lage-
punkt muss während der Bauarbeiten
markiert und gesichert werden
Längenmessungen
nimmt man auf der Bau-
stelle hauptsächlich mit dem Gliedermaßstab
(„Zollstock“) und Stahlbandmaß vor (meist 25
m lang), seltener mit Messketten und Messlat-
ten. Auf ebenen Unterlagen (z. B. beim Auf-
messen) arbeitet man mit dem Messrad (Roll-
tacho,
3.
36).
Beim Längenmessen gelten diese Regeln:
3.
34
Bestimmen des Schnittpunkts zweier
bestehender Fluchten (
TS
)
Regeln
-
Regeln
- Nullpunkt beim Bandmaß beachten bzw.
Zählwerk beim Rolltacho auf null stel-
len.
- In der Flucht messen. (Die Gerade ist
die kürzeste Entfernung zwischen 2
Punkten.)
- Ausgangspunkt, Zwischenpunkte und
Endpunkte der Messung markieren. Da-
für eignen sich z. B. Zählnadeln mit fort-
laufender Nummerierung, auf Be-
festigungen dagegen Ölkreide.
Die Fluchtstäbe müssen gerade sein.
Man prüft sie rasch z. B. an einer Haus-
ecke (
3.
28).
-
Der Einzuweisende hält den Stab zu-
nächst pendelnd zwischen zwei Fingern
oberhalb des Schwerpunkts (
3.
30).
-
Der Einzuweisende steht beim Fluchten
2 bis 3 m hinter dem Fluchtstab und gibt
klare Zeichen (
3.
31).
-
Der eingewiesene Fluchtstab wird lot-
recht festgesetzt und - wenn nötig - vor-
sichtig gegen einen Schnurnagel ausge-
tauscht (
3.
32).