Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Falsch: Bei „Anlieger
frei“ werden rote Lampen
verwendet.
Richtig: Nur bei voll-
ständigen Sperrungen
(ohne Ausnahme) sind 5
rote Dauerwarnleuchten
zu verwenden.
Falsch: Die Schilder der
Schranken werden vom
Wind umgeweht.
Richtig: Die Verkehrs-
zeichen standsicher auf-
stellen, notfalls zusätzlich
belasten.
Falsch: Absperrbaken
werden rechtwinklig und
nicht schräg hintereinan-
der aufgestellt.
Richtig: Sie sollen den
Verkehr kanalisieren,
z. B. zur Mitte hinführen.
Falsch: Bei Längsabsper-
rungen werden zu wenig
gelbe Warnleuchten
verwendet.
Richtig: Alle 20 m (auf
jeder 2. Bake) eine gelbe
Warnleuchte mit Dauer-
licht anbringen.
3
Falsch: Die Verkehrszei-
chen sind zu dicht an der
Baustelle angebracht, die
Vorwarnung („Bau-
stelle“) fehlt.
Richtig: Die Abstände
der Verkehrszeichenpläne
unbedingt einhalten,
damit sich die Ver-
kehrsteilnehmer auf die
Baustellensituation ein-
stellen können.
Das Sichern (Absperren und Kennzeichnen)
von Baustellen ist rechtzeitig und sorgfältig
vorzunehmen, aber auch laufend zu überwa-
chen und anzupassen. Nur so schützt man sich
und alle Verkehrsteilnehmer vor Unfällen.
3.3 Bauberichtswesen
Auf der Baustelle sind viele zusätzliche, be-
gleitende Arbeiten auszuführen, deren Erledi-
gung besonders die Aufgaben der Gesellen und
Vorarbeiter, Poliere und Schachtmeister sind:
Besucher wollen sich informieren, Gespräche
mit Anliegern, Lieferanten, Bauleitern müssen
geführt werden, Auszubildende müssen ange-
leitet werden, es ist zu kontrollieren, zu telefo-
nieren und vor allem zu schreiben.
Zum Bauberichtswesen gehören eine Reihe
von „Schreibarbeiten“ (die heute allerdings
meist im Computer festgehalten werden):
Bautagebuch. In ihm (oder in „Tages-“ bzw.
„Wochenberichten“) wird für die Geschäfts-
und Bauleitung der eigenen Baufirma, aber
auch für den Auftraggeber vor allem der Bau-
fortschritt sowie alle ihn begleitenden Um-
stände festgehalten ( 3. 22). So dient dann das
gut geführte Bautagebuch als Leistungs- und
Ablaufprotokoll, das zusätzlich alle wichtigen
Ereignisse auf der Baustelle festhält.
Pläne und Zeichnungen, die ergänzt, verändert
oder berichtigt wurden, sollen möglichst vom
Beauftragen des Auftraggebers gegengezeich-
net werden.
Gesprächsprotokolle halten Anordnungen
und Absprachen sowie Inhalte von Baubespre-
chungen zwischen Auftraggeber und -nehmer,
Versorgungsträgern usw. fest. Sie sollten die
Unterschriften der Vertragspartner tragen.
Aktennotizen sollte man sich auf der Bau-
stelle als Gedächtnisstütze über Zeugenaussa-
gen, Personalgespräche usw. machen.
Lohnlisten und Akkordaufmaße halten die
geleisteten Stunden bzw. Mengen für die
Lohnberechnung, aber auch für die Kalkula-
tion und die Erfolgskontrolle fest.
Feldbuch. Wichtige Messungen, besonders
Nivellements, sollten in einem Feldbuch oder
auf entsprechenden Nivellierformularen fest-
gehalten werden.
Ordner, in denen Liefer- und Bestellscheine,
Wiegekarten, Durchschriften, Schriftwechsel
usw. gesammelt werden, gehören auf jede
Baustelle.
Fotos dienen zur Beweissicherung von Schä-
den und angetroffenen Zuständen (Risse, Set-
zungen usw.)
Aufmaße müssen im Straßen- und Tiefbau
ständig als Zwischenaufmaß (z. B. von Leis-
tungen, die später nicht mehr festzuhalten sind)
oder als Schlussaufmaß (nach Beendigung der
Arbeiten) aufgenommen werden. Sie dienen
der Erstellung von Abrechnungszeichnungen
und/oder der Rechnungslegung, aber auch der
Erstellung von Bestandsaufnahmen. Aufmaße
sind häufig unmaßstäbliche Handskizzen, die
aber deutlich, unmissverständlich und leserlich
sein müssen.
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