Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Die Vorbereitungen beginnen mit der Bereit-
stellung bzw. Beschaffung aller nötigen Ver-
kehrseinrichtungen ( 3. 10) und Verkehrszei-
chen ( 3. 9). Umleitungstafeln müssen herge-
stellt oder in Auftrag gegeben werden.
Zweckmäßig ist die Verwendung einer (selbst
gefertigten) Checkliste für die Zusammenstel-
lung aller Geräte und Verkehrszeichen auf dem
Platz der Baufirma.
Welche Verkehrseinrichtungen und Kennzei-
chen erforderlich sind, ergibt sich aus dem
Verkehrszeichenplan, den die Straßenver-
kehrsbehörde (als Teil der Ordnungsämter
einer Gemeinde) oder die Straßenbaubehörde
anordnet. Angeordnet wird oft ein auf die
Baustellen- und Verkehrssituation speziell
abgestimmter Verkehrszeichenplan, der - auf
Vorschlag der Baufirma - Wünsche der Bau-
ausführung berücksichtigt ( 3. 11). In den meis-
ten Fällen liegt aber eine der im Bild 3. 12 nach
den RSA zusammengestellten Situationen vor,
für die ein Regelplan besteht ( 3. 13 bis 3. 18).
Dann wird mit B I/2, C I/8 usw. darauf verwie-
sen.
Die in den Regelplänen dargestellte Absper-
rung muss bei Dunkelheit und schlechten
Sichtverhältnissen mit Warnleuchten , Sperr-
strahlern, Vorwarnleuchten ( 3. 19) beleuchtet
und gekennzeichnet werden. Zahl und Farbe
der Warnleuchten stellen nicht nur Baustel-
lenabsperrung und Verkehrsbeschränkung
systematisch dar, sondern leiten auch den
Verkehr. Da sich die Warnleuchten nicht gut
in den Regelplänen darstellen lassen und ihre
Zahl auch von der Länge der Arbeitsstelle
abhängt, sind die Vorschriften der RSA in
Tabelle 3. 20 teilweise zusammengestellt.
Wichtig ist, dass Absperrung und Kennzeich-
nung rechtzeitig, aber auch nicht zu früh vor-
genommen werden. Die Mitarbeiter sollen
geschützt, die Verkehrsteilnehmer dürfen nicht
durch zu frühes Absperren verunsichert wer-
den. Zuerst baut man zweckmäßigerweise die
Vorwarnschilder auf. Kein Bauleiter sollte an
den ersten Tagen der Bauzeit versäumen, sich
die Baustelle als Ortsfremder vorzustellen und
sie während der Dunkelheit zu befahren, um
Mängel an der Absperrung und Ausschilde-
rung ( 3. 21) zu erkennen.
Tabelle 3. 20: Warnleuchten an Absperrgerä-
ten (nach Richtlinien für die Si-
cherung von Arbeitsstellen an
Straßen-RSA 95)
Situation
Warnleuchten
Farbe Art
Vollsperrung
5
Abstand un-
tereinander
ԛ 1 m
rot
Dauerlicht
3
Teilsperrung,
auch Z 250 + Z
803, 849, 850
Ԝ 3
pro gesperr-
tem
Fahrstreifen
gelb
Dauerlicht 1)
Dauerlicht 1)
Längsabsperrung
zur Fahrbahn
auf jeder 2.
Bake ( ԛ 20 m
Abstand)
gelb
Absperrung von
Gehwegen
quer: im
Abstand von
ԛ 1 m. Längs:
im Abstand
von ԛ 10 m
gelb
Dauerlicht 1)
Vorwarnung
paarweise
neben der
Fahrbahn
gelb
Blinklicht
1)
Blinklicht nur in Ausnahmefällen und besonderen
Situationen. Blitzlicht nur auf Absperrtafeln und
hohen Lichtkegeln. Aufbaulicht nur zusammen
mit gelbem Dauerlicht.
Fehler. Obgleich heute in den meisten Fällen
nach Verkehrszeichenplänen abgesperrt und
gekennzeichnet wird, gibt es - jeder aufmerk-
same Verkehrsteilnehmer kann es bestätigen -
viele Gelegenheiten, schwere Fehler zu machen:
Falsch: Zu viele
Schilder werden an
einem Pfahl befestigt.
Richtig: Nur 2 Schilder
dürfen an einem Pfahl be-
festigt werden.
Falsch: Falsche
Geschwindigkeitsbe-
schränkungen werden
aufgestellt.
Richtig: Geschwindig-
keitsbeschränkungen müs-
sen der zulässigen Stra-
ßengeschwindigkeit an-
gepasst sein.
Falsch: Es wird zu
häufig „Flatterband“
verwendet.
Richtig: Warnbänder dür-
fen nur an innerörtlichen
Arbeitsstellen, dort an
Geh- und Radwegen (oh-
ne Aufgrabungen!) als zu-
sätzliches Element der op-
tischen Führung ange-
bracht werden.
Zur Kenntlichmachung
von Arbeitsgeräten und
Materialien ist es innerorts
erlaubt.
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