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10 Bauplanung
1. Nennen Sie übliche Vertragsformen im Bauwesen. Ergänzen Sie
ihre Aussage durch ein Beispiel.
Werkvertrag.
Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines
bestimmtes Werkes gegen Entgelt.
−
−
Kaufvertrag.
Der Unternehmer oder der Bauherr kauft Baustoffe.
−
Mietvertrag.
Der Unternehmer oder der Bauherr mietet sich ein Gerät
zur Ausführung einer Baumaßnahme.
−
Leasingvertrag.
Der Unternehmer least eine Maschine oder ein Fahr-
zeug.
2. Um die komplizierte Materie bei der Erstellung eines Bauwerkes für
alle Beteiligten klar zu regeln, wurde die VOB geschaffen. Was ver-
steht man unter dieser Abkürzung?
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
3. In welche Teile ist die VOB gegliedert?
−
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
−
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-
tungen
−
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV)
4. Bei welchen Baumaßnahmen ist die VOB Teil A Pflicht?
Bei allen öffentlichen Auftraggebern, d.h. Bund, Länder und Gemeinden so-
wie sonstige öffentliche Institutionen.
5. Ist die VOB ein Gesetz?
Nein. Sie wird aber als anerkanntes Regelwerk neben den Regelungen des
BGB als Vertragsgrundlage im Bauvertrag genutzt.
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