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mit bis zu einem Jahr Gültigkeit gibt -
sollte auf einige Punkte geachtet wer-
den. Zunächst sollte ein Vollschutz
ohne Summenbeschränkung beste-
hen, im Falle einer schweren Krankheit
oder eines Unfalls sollte auch der
Rücktransport übernommen werden.
Wichtig ist, dass im Krankheitsfall der
Versicherungsschutz über die vorher
festgelegte Zeit hinaus automatisch
verlängert wird, wenn die Rückreise
nicht möglich ist.
Schweizer sollten bei ihrer Kranken-
versicherungsgesellschaft nachfragen,
ob die Auslandsdeckung für Georgien
inbegriffen ist. Sofern man keine Aus-
landsdeckung hat, kann man sich kos-
tenlos bei Soliswiss (Gutenbergstr. 6,
3011 Bern, Tel. 031/381 04 94, info@
soliswiss.ch, www.soliswiss.ch) über
mögliche Krankenversicherer infor-
mieren.
Zur Erstattung der Kosten benötigt
man ausführliche Quittungen (mit
Datum, Namen, Bericht über Art und
Umfang der Behandlung, Kosten der
Behandlung und Medikamente).
Der Abschluss einer Jahresversiche-
rung ist in der Regel kostengünstiger
als mehrere Einzelversicherungen.
Günstiger ist auch die Versicherung
als Familie statt als Einzelpersonen.
Hier sollte man nur die Definition von
„Familie“ genau prüfen.
Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen wie Reiserück-
trittsversicherung, Reisegepäckversi-
cherung, Reisehaftpflichtversicherung
oder Reiseunfallversicherung, ist indi-
viduell abzuklären. Gerade diese Ver-
sicherungen enthalten viele Ausschluss-
klauseln, sodass sie nicht immer Sinn
machen.
Die Reiserücktrittsversicherung für
35-80 lohnt sich nur für teure Rei-
sen und für den Fall, dass man vor der
Abreise einen schweren Unfall hat,
schwer erkrankt, schwanger wird, ge-
kündigt wird oder nach Arbeitslosig-
keit einen neuen Arbeitsplatz be-
kommt, die Wohnung abgebrannt ist
u.Ä. Es gelten hingegen nicht: Terror-
anschlag, Streik, Naturkatastrophe etc.
Die Reisegepäckversicherung lohnt
sich seltener, da z.B. bei Flugreisen
verlorenes Gepäck oft nur nach Kilo-
preis und auch sonst nur der Zeitwert
nach Vorlage der Rechnung ersetzt
wird. Wurde eine Wertsache nicht im
Safe aufbewahrt, gibt es bei Diebstahl
keinen Ersatz. Kameraausrüstung und
Laptop dürfen beim Flug nicht als Ge-
päck aufgegeben worden sein. Ge-
päck im unbeaufsichtigt abgestellten
Fahrzeug ist ebenfalls nicht versichert.
Die Liste der Ausschlussgründe ist
endlos. Überdies deckt häufig die
Hausratversicherung schon Einbruch,
Raub und Beschädigung von Eigen-
tum auch im Ausland. Für den Fall,
dass etwas passiert ist, muss der Versi-
cherung als Schadensnachweis ein
Polizeiprotokoll vorgelegt werden.
Andere Versicherungen
Ist man mit einem Fahrzeug unter-
wegs, ist der Europaschutzbrief eines
Automobilclubs eine Überlegung
wert, der in vielen Ländern auf dem
Weg nach Georgien von Nutzen ist.
 
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