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Datenschutzbeauftragter Tätigkeiten ausübt, die mit seiner Kontrollfunktion unvereinbar
sind, weil sie den Arbeitnehmer in einen Interessenkonflikt geraten lassen.“ 36
Abbildung 2-6:
Interessenkonflikt: Gemischtes Eis oder lieber trocken Brot
Werden Sicherheitspositionen also in Zweitfunktion besetzt, sind die sich
widerstrebenden Interessen mehr als nur am Rande zu berücksichtigen. Eingangs
haben wir uns mit der These beschäftigt, dass Datenschutzbeauftragte zwar
bestellt werden, aber eigentlich niemand hören will, was sie zu sagen haben. In
dem Fall, der 1994 das BAG beschäftigte fängt dieses Problem für den
Datenschutzbeauftragten sehr früh an: Als der Chef die Bestellung unterschrieben
hatte, hätte die erste Amtshandlung des Datenschutzbeauftragten sein müssen, die
Bestellung in Frage zu stellen - zum Glück hatte das damals der Betriebsrat für den
Datenschutzbeauftragten übernommen. Erinnern wir uns an dieser Stelle kurz an
die in Abschnitt 1.4 gezeigten Chancen einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit den
Personal und Interessenvertretungen.
Nun wäre das Problem der inneren Zerrissenheit an sich schon schlimm genug,
könnte man sie für sich behalten. Will man die Sicherheitsposition jedoch mit dem
nötigen Ernst wahrnehmen, bleibt nichts anderes übrig als den Interessenkonflikt
bei jeder Gelegenheit zu thematisieren. Hier kommen wir dem Kern des Problems
schon sehr nahe. Was soll der Mitarbeiter im nächsten Small-Talk mit der
Geschäftsleitung thematisieren? Irgendwelche Sicherheitsprobleme (trocken Brot)
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