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Wer auf einen solchen, scheinbar allein gelasse-
nen und in der Tat „heulenden“ Jungseehund
stößt, der tue am Besten gar nichts, sondern ma-
che sich davon. Das Muttertier mag in der Nähe
sein und nur darauf warten, dass der Eindringling
wieder verschwindet. Auf gar keinen Fall darf man
ein Jungtier aufnehmen oder streicheln - in der
Seehundwelt wird nicht gestreichelt!
Außerdem: Ein totes oder verletztes Tier nicht
aufheben oder vielleicht gar mitnehmen! Wer ei-
nen Seehund mitschleppt, macht sich der Wilderei
schuldig und kann sich bis zu fünf Jahre Haft dafür
einhandeln.
Hat man ein vermeintlich hilfebedürftiges Tier
gefunden, sollte man die Info-Hütten, das Perso-
nal des Nationalparkhauses oder auch die Kur-
oder Gemeindeverwaltung darauf aufmerksam
machen.
Fröhliche Seehundhatz
Wer zu Kaisers Zeiten zur Haute Volée gehörte und nach Juist reiste, für
den war es geradezu obligatorisch, bei diesem Anlass den einen oder an-
deren Seehund abzuknallen. Als Friedrich August, König von Sachsen,
dort im Sommer 1912 Station machte, durfte auch er dieses exquisite Er-
lebnis genießen, worauf Seiner Majestät von einem begnadeten Poeten
namens Wilhelm Frechelt das folgende etwas holprige Werk „ehrfurchts-
voll gewidmet“ wurde:
Wer wandert am Strande im Morgengraun?
Ein König ist's! und seine Begleiter;
Die Sonn' erwacht, die Wolken schau'n
Recht fröhlich und recht heiter.
„Mein König!“ sprach Wilhelm Altmanns laut,
„Seht Ihr den Seehund dort? - o schaut!“
Der König legt an, - der Schuss geht los,
Der Seehund liegt sterbend im Erdenschoss;
Ein Weidmannsheil, fröhlich und heiter,
Dem König! Und seinen Begleitern.
Die Ballerei auf den Seehund gehörte schon bald danach nicht nur für
Adelskreise zum fröhlichen Inselsport. Bereits in den 1920er Jahren
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