Travel Reference
In-Depth Information
Verhalten im Nationalpark:
Bitte beachten Sie unbedingt die Betretenverbots-
und Hinweisschilder. Sie erleichtern es Ihnen, sich
im Nationalpark zurechtzufinden und sich dort so zu
bewegen, dass Tiere und Pflanzen nicht beeinträch-
tigt werden.
Die ausgewiesenen Wege erschließen Ihnen die
Natur in ihrem vollen Reichtum, bitte weichen Sie
nicht von ihnen ab. So schützen Sie die Tier- und
Pflanzenwelt.
Um die Pflanzendecke in den Dünen zu erhalten,
sind vielerorts Stege und Wege gebaut worden. Benut-
zen Sie nur diese zum Spazierengehen und Wandern.
Beachten Sie die markierten Dünenüberwege. Der
Schutz der Dünen ist lebenswichtig für die Inseln.
Nehmen Sie bitte besondere Rücksicht auf ge-
schützte Pflanzen in den Salzwiesen. Im National-
park dürfen keine Pflanzen abgepflückt werden.
Als Wanderer und als Wassersportler sollten Sie Vo-
gelansammlungen meiden und sich keinen Fall
mehr als 500 Meter nähern. Die Vögel werden an-
sonsten beim Fressen, bei der Ruhe und Rast, beim
Brüten oder bei der Mauser gestört.
Um die Seehunde an ihren Liegeplätzen nicht zu
stören, halten Sie als Wassersportler und Wattwande-
rer bitte einen Abstand von mindestens 500 Metern.
Unternehmen Sie bitte Wattwanderungen nur un-
ter fachkundiger Führung - zu Ihrer eigenen Sicher-
heit und um unnötige Störungen zu vermeiden.
Im gesamten Nationalpark dürfen Hunde nicht frei
laufen. Beachten Sie örtliche Regelungen! An be-
stimmten Deich- und Wegeabschnitten ist das Mit-
führen von Hunden grundsätzlich nicht gestattet.
Bitte füttern Sie keine wild lebenden Tiere wie z.B.
Möwen, Enten oder Fasane.
und den Naturgenuss schmälern können. Dazu
gehört zum Beispiel, die Ruhe der Natur durch
Lärm oder andere Störungen zu beeinträchtigen,
wildlebende Tiere zu beunruhigen oder sie an
ihren Brutplätzen und in ihren Lebensräumen auf-
zusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Zur Juister Zwischenzone gehören die südlich
von Juist-Ort und dem Loog gelegenen Salzwie-
sen sowie der Ostteil der Insel mit Ausnahme der
Ruhezonenareale und des Flugplatzgeländes.
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