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In-Depth Information
nämlich gezeigt hat, dass der neue Status durch-
aus finanzielle Vorteile beinhaltet, an erster Stelle
in Gestalt höherer Besucherzahlen.
Weitere Informationen zum Thema erhält man
von der Verwaltung Nationalpark Niedersächsi-
sches Wattenmeer, Virchowstr. 1, 26382 Wil-
helmshaven, Tel. 04421-9110, Fax 911280.
Ruhezone
In der Ruhezone gelten die strengsten Schutzbe-
stimmungen, da sich hier die empfindlichsten
Landschaftsteile, Pflanzen- und Tierarten des Na-
tionalparks befinden.
Menschliche Aktivitäten sind hier nur auf aus-
gewiesenen Wegen, Routen und Flächen erlaubt;
ansonsten besteht ein generelles Betretensverbot.
Ausgenommen davon sind gewisse altherge-
brachte Nutzungen durch die ansässige Bevölke-
rung und Maßnahmen zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben wie Strandreinigung, Küstenerhaltung
und Seenotrettungswesen.
Auf Juist gehören folgende Areale zur Ruhezo-
ne: der gesamte Westteil der Insel, beginnend bei
der Domäne Loog und mit Einschluss der südlich
und westlich gelegenen Wattgebiete, die Salzwie-
sen zwischen dem östlichen Ortsausgang und
dem Flugplatz sowie die Ostspitze Kalfamer jen-
seits der Ostbake, einschließlich des südlich da-
von gelegenen Watts.
Hier gelten weniger strenge Schutzbestimmun-
gen. Verboten sind alle Handlungen, die den
Charakter des Wattenmeeres einschließlich der In-
sel verändern, das Landschaftsbild beeinflussen
Zwischen-
zone
Guten Appetit!
 
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