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Juister Badeverordnungen
Die Badeverordnung vom 17. Juli 1882:
„§1: Der Badeplatz der Herren ist von dem der Damen
getrennt; beide Plätze sind durch Tafeln mit ‚Herrenstrand'
bzw. ‚Damenstrand' bezeichnet. Der Raum zwischen bei-
den Tafeln darf zum Baden nicht genutzt werden.
§2: Während der Badezeit ist der Aufenthalt auf dem
Strande und den überliegenden Dünen von 800 Metern
westlich des westlichsten Zeltes bis 800 Meter östlich des
östlichsten Zeltes verboten. Innerhalb dieses Raumes dür-
fen nur die Herren mit ihren Gehilfen bzw. die Damen mit
ihren Gehilfinnen auf den ihnen nach §1 angewiesenen
Plätzen sich befinden.
§3: Knaben, welche das 8. Lebensjahr zurückgelegt ha-
ben, dürfen an den Damenbadestrand nicht mitgenom-
men werden.
§4: Jeder Badende, welcher die aufgestellten Badezelte
benutzt, hat sich durch eine von dem Badekassenführer
gehobene Badekarte bei der Badedienerschaft zu legiti-
mieren.
§5: Die Badenden haben den Anweisungen der Bade-
dienerschaft unweigerlich Folge zu leisten, widrigenfalls
ein Strafgeld von 8 guten Groschen zu Gunsten der Ar-
menkasse Juist erhoben werden kann. Zuwiderhandlun-
gen können auch den Ausschluß vom Wiederbaden nach
sich ziehen.“
1904 ging es eher noch keuscher zu. Sogar die Farbe
des Badeanzugs war jetzt vorgeschrieben. Ein Auszug:
„Die zu benutzenden Badekostüme sowohl für Erwach-
sene als auch für Kinder und etwaige Begleitpersonen
müssen hinsichtlich Form und Farbe den im Geschäftszim-
mer der Badeverwaltung bereitliegenden Modellen ent-
sprechen.“ Und: „Am Familienstrand müssen alle Baden-
den einen Badeanzug tragen, der den Rumpf vom Hals bis
zum Knie umschließt und aus undurchsichtigem Stoff her-
gestellt ist.“
Später setzte die Juister Badeverwaltung noch eins
drauf: „Wir werden von einer kleinen Anzahl von Kurgäs-
ten gebeten, darauf hinzuweisen, dass es Anstoß erregt,
wenn kleine Kinder, auch solche im zartesten Alter, voll-
ständig unbekleidet am Badestrand herumspielen und ba-
den. Die verehrten Eltern werden gebeten, hiervon gütigst
Kenntnis zu nehmen. Auch erregt es das Mißfallen dieser
Kreise, dass die Spiele im Badeanzug vor und nach dem
Baden stellenweise etwas ausgelassen sind. Ein gewisses
Dämmen der Freude und Ausgelassenheit wird von ihnen
dringend erwünscht ...“
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