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Bild 4.4-3 Senkrecht-Materialaufzug mit 500 kg Traglast [62]
4.4.4 Material- und Personenaufzüge bis 2800 kg Traglast
Für diese Aufzugsart (s. Bild 4.4-4) gelten von der Bauart her bei der Materialförderung die
gleichen Kriterien wie unter Abschnitt 4.4.3 beschrieben.
Bei Personenbeförderung ist Folgendes zu beachten:
- Die Aufzugsplattform muss ein geschlossener Förderkorb mit Dach sein
- Er muss eine elektrisch verriegelte Türe besitzen, die nur an den Haltestellen zu öffnen ist
- An jeder Haltestelle am Gebäude ist eine Haltestellentüre vorzusehen
- Vor Inbetriebnahme ist die Aufsichtsbehörde (Berufsgenossenschaft) zu verständigen
- Eine Abnahme durch einen Sachverständigen ist notwendig
Eingesetzt werden Material- und Personenaufzüge bei allen Hochhausbauten, Türmen, hohen
Brückenpfeilern usw.
Weitere technische Daten:
Traglast maximal:
2800 kg oder 30 Personen
Fördergeschwindigkeit:
25 bis 90 m/min
Förderhöhe:
bis über 200 m
Verankerung am Bauwerk:
ca. alle 10 m
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