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13.2 Anforderungen an Treppenanlagen
In keinem anderen Bereich eines Gebäudes ist die Unfallgefahr so hoch wie im Bereich von Trep-
pen. Die häufigsten und schwersten Unfälle ereignen sich beim Abwärtslaufen. Die Ausbildung
der Stufenvorderkanten, eine ausreichende Auftrittsbreite, die angemessene Stufenhöhe und vor
allem die Einhaltung und Homogenität der Stufenmaße können bei fachgerechter Ausführung das
Unfallrisiko maßgeblich reduzieren (Bilder 13.1, 13.4 bis 13.7).
Sofern keine anderen Forderungen gestellt werden, gelten folgende Steigungshöhen für Treppen
als Richtwerte:
T abelle 13.1: Angemessene Steigungshöhen
Treppenart
Steigungshöhe
Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
17 - 18 cm
Öffentliche Gebäude
16 - 17 cm
Keller- und Bodentreppen
20 - 22 cm
Freitreppen, Garten- und Terrassentreppen
14 - 16 cm
Bild 13.4:
Kunststoffprofil für Stufen-
vorderkanten
13
Bild 13.5:
Kunststoffprofil für Stufen-
vorderkanten
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