Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Konkret bedeutet das, wenn eine hinterlüftete Fassade eine Wärmedämmschicht von 10 cm Dicke
erhält, beträgt der U-Wert 0,32 W/m 2 K und der Energieverbrauch pro Jahr pro m 2 Fassadenfläche
ca. 3,4 m 3 . Wird die Dicke der Dämmung um 2 cm erhöht, ändern sich die Parameter wie folgt:
U = 0,28 W/m 2 K, der Verbrauch sinkt auf 3,0 m 3 pro Jahr und m 2 Fassade.
Mit Inkrafttreten der EnEV ist ein Energiepass oder Energieausweis für neu errichtete Gebäude
erforderlich. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes, also Dämmung und
Energiebedarf. Bei bestehenden Gebäuden war dieser Nachweis nur notwendig, wenn umfangrei-
che Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden oder das Gebäude erweitert wird (mehr als 50 %
des Altbestandes). Im Rahmen der EU-weiten Umsetzung der EnEV und deren Neufassung ist der
Energiepass seit 2007 auch für Altbauten erforderlich. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer
des Gebäudes, er muss den Ausweis bei Verkauf oder Vermietung den Interessenten vorlegen.
Der Energiepass darf ausschließlich von zugelassenen, zertifizierten Fachleuten erstellt werden.
12.2 Materialien für Fassaden
Ebenso wie bei den Materialien für Terrassen und Balkone besteht die grundsätzliche Forderung,
dass alle verwendeten Baustoffe frostsicher sein müssen. Sind diese Angaben nicht auf der Ver-
packung ersichtlich, muss der Nachweis der Frostsicherheit durch den Hersteller erbracht werden.
12.2.1 Belagsmaterialien
Fliesen, Platten und Spaltplatten: Für keramische Fliesen und Platten, die nach DIN 14 411
Abschnitt 4.3 klassifiziert sind und in der Wasseraufnahme den Gruppen Ia und Ib entsprechen,
bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes. Das betrifft sowohl trockengepresste
Fliesen und Platten (B I a und B I b) als auch stranggepresste Platten (A I) (Bild 12.1).
Sichert der Hersteller die Frostsicherheit zu, können auch Fliesen und Platten mit einer Wasser-
aufnahme von 3 % bis 10 % Gewichtsprozent verwendet werden. Das sind Belagsmaterialien der
Gruppen A II a und B II a bei einer Wasseraufnahme von 3 % bis 6 % und der Gruppen A II b
und B II b im Bereich von 6 % bis 10 %. Wobei Fliesen oder Platten der letzteren Gruppe kaum
die Anforderungen hinsichtlich der Frostsicherheit erfüllen.
Klinkerplatten: Diese Platten werden meist aus rot bis rotbraun brennenden Tonen und minerali-
schen Zuschlägen hergestellt, unter hohem Druck gepresst und oberhalb der Sintergrenze ge-
brannt. Die Zusammensetzung und Herstellung verleiht den Platten ein dichtes, frostbeständiges
Gefüge und eine Wasseraufnahme von weniger als 2 %. Die Klinkerplatten werden vorzugsweise
als Spaltklinkerplatten für den Fassadenbereich verwendet, weil durch die Stege auf der Platten-
rückseite die Haftungsfläche vergrößert wird. Sie kommen hauptsächlich bei vorgemauerten Fas-
sadenkonstruktion und als so genannte Riemchen (rechteckig, z. B. 5,2 cm × 24 cm oder
7,1 cm × 24 cm) zum Einsatz.
Ziegelplatten: Sie bestehen aus den selben Rohstoffen wie die Klinkerplatten, werden jedoch bei
einer geringeren Temperatur gebrannt. Es erfolgt keine Sinterung der Rohstoffe. Ihr Scherben ist
somit poröser und eigentlich nicht frostbeständig. Im Handel sind Ziegelplatten erhältlich, die
trotz einer Wasseraufnahme von 4 % als frostsicher deklariert werden. Entscheidet sich der Flie-
senleger für den Einsatz von Ziegelplatten, sollte er sich unbedingt die Eignung der Platten für
den Außenbereich bescheinigen lassen.
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