Civil Engineering Reference
In-Depth Information
9.6 Aufmaß eines Badezimmers
Schon im Abschnitt 4.3 „Verdingungsordnung für das Bauwesen“ wurde auf das Aufmessen eines
Raumes oder Bauteils nach allgemein gültigen Regeln hingewiesen. Mit dem Aufmaß werden
Flächen und Längen oder Stückzahlen ermittelt, mit denen der Fliesenleger den Materialbedarf
kalkuliert oder abrechnet und mit dem der Akkordlohn bestimmt wird.
Die Regeln für das Aufmaß sind recht einfach, es gibt für bestimmte Flächen besondere Bedin-
gungen, z. B. für Fassaden (Lernfeld 12).
Aufmaßregeln:
1. Zur Bestimmung dienen die Rohbaumaße.
2. Öffnungen und andere Abzüge, die kleiner als 0,10 m 2 sind, bleiben unberücksichtigt.
3. Aufmaß in m 2 für Wand- und Bodenflächen, Putz und Spritzbewurf, Sperrputz, Abdich-
tungen, Dämmungen.
4. Aufmaß in m für Sockellängen, Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Winkelschienen
und Profile.
5. Aufmaß in Stück für Bade- und Duschwannen sowie deren Abmauerung und Verklei-
dung, Herstellen von Untertritten, Einbau von Seifenschalen u. ä.
Die Darstellung der Maße und Ergebnisse erfolgt in Tabellenform, so dass für alle Beteiligten der
Abrechnungsprozess leicht verständlich und übersichtlich ist.
Die zu ermittelnden Werte werden als Positionen bezeichnet und nummeriert. Endergebnisse
werden zweimal unterstrichen.
9
T abelle 9.10: Aufmaßblatt
Position Bezeichnung Stück
+/-
Abmessungen
Länge / Breite / Höhe
Messgehalt
Abzug
Reiner Mess-
gehalt
Ein fachgerechtes Aufmaß besitzt einen gleich bleibenden Ablauf:
1. Ermitteln der Wandbelagsfläche
- Eintragen von Länge und Breite, addieren und mit 2 multiplizieren, bei türhoher Verflie-
sung davon die Türbreite abziehen. Dieses Ergebnis mit der entsprechenden Belagshöhe
multiplizieren. Summe in die Spalte Messwert eintragen.
- In die Spalten + und - wird die Anzahl zusätzlicher Flächen bzw. Öffnungen (Fenster) ein-
getragen, die Ergebnisse werden den Spalten „Messgehalt“ oder „Abzüge“ eingetragen.
- Die Endsumme erscheint in der Spalte „reiner Messgehalt“.
2. Ermitteln der Sockellänge
- Die Sockellänge kann aus der Spalte ((Länge + Breite) x 2) -Tür übernommen werden.
- Fallen keine Zusätze oder Abzüge an, kann das Ergebnis in die Spalte „reiner Messgehalt“
eingetragen werden.
3. Ermitteln der Bodenfläche
-
Länge und Breite des Bodenfläche werden eingetragen und multipliziert.
-
Eventuelle Zulagen oder Abzüge wie bei Wandflächen.
Search WWH ::




Custom Search