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Bild 9.1b): Gestaltungsmöglichkeiten im Badezimmer
Haben der Bauherr, Auftraggeber oder Architekt sehr klare Vorstellungen über die Gestaltung
eines Badezimmers (das trifft bei fast allen Neubauprojekten zu), so fertigt der Architekt in der
Regel einen so genannten „ Verlegeplan “ an. Bevorzugter Maßstab ist der Maßstab M 1 : 10, das
ist aber von den Abmessungen des Badezimmers abhängig. Im Allgemeinen werden die einzelnen
Wände des Badezimmers als „Wandabwicklung“ in ihrer Ansicht dargestellt (Bild 9.2).
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Beim Anfertigen eines Verlegeplanes geht der Architekt nach folgenden Schritten vor:
1. Festlegen der vertikalen und horizontalen Bezugsachsen (das sind meistens Oberkanten
von Türzargen, Fensterleibungen, Vorlagen)
2. Einteilen der einzelnen Belagsflächen (symmetrisch, ohne Symmetrie), Eintragen der La-
ge der Ausgleichstreifen
3. Anordnen der Sanitärobjekte (Sanitärgegenstände, Armaturen, Zubehör) entsprechend der
optimalen Höhenlagen, Seitenabstände und Fugenverlauf)
4. Festlegen des Verlaufes der einzelnen Leitungen (Zulauf, Ablauf, Warmwasser, Kalt-
wasser)
Ein Verlegeplan stellt eine große Arbeitserleichterung für den Fliesenleger dar, aber bei kleineren
Aufträgen und bei Aufträgen ohne Architekten obliegt dem Fliesenleger selbst die Planung.
Umumgänglich sind für den Fliesenleger Kenntnisse über die nachhaltige Wirkung seiner Ent-
scheidungen. Zum Beispiel kann einen Kunden die nichtsymmetrische Anordnung eines Spülkas-
tens innerhalb des Fugenrasters maßlos verärgern - es sieht nicht professionell aus! Andererseits
können beim Verfliesen von Dusch- oder Badewannen am Anschluss vom Wandbelag zur Wan-
nenverkleidung zu schmale oder geometrisch ungünstige Ausgleichstreifen entstehen. Ebenso
bedarf der Wunsch nach einem Fugenschnitt zwischen Wand- und Bodenbelag der besonders
akkuraten Planung.
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