Civil Engineering Reference
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8.5.3 Verlegemuster
Bereits im Abschnitt „Gestalterische Grundlagen“ sind die Einteilungsvarianten der symmetri-
schen und unsymmetrischen Belagseinteilung vorgestellt worden. Die Entscheidung für eine be-
stimmte Einteilung wird bei größeren Aufträgen vom Planer, Architekten oder Auftraggeber fest-
gelegt. Der Fliesenleger ist in diesen Fällen Ausführender entsprechend dem Leistungsverzeich-
nis. Bei kleineren Aufträgen oder Privatkunden allerdings muss der Fliesenleger nicht nur Rück-
sicht auf die persönlichen Gestaltungswünsche des Kunden nehmen, sondern ihn auch fachge-
recht beraten. Zu dieser Beratung gehören Kenntnisse über das Zusammenspiel von Raumfunkti-
on, Materialauswahl, Fliesen- oder Plattenformat sowie Verlegemuster (mit Fries, ohne Fries,
symmetrisch, ohne Symmetrie, mit oder ohne Fugenversatz).
Auf keinen Fall sollte ein Fliesenleger die Bodenfliesen „auf gut Glück“ von einer beliebigen
Raumecke aus verlegen. Diese Bequemlichkeit oder Nachlässigkeit kann dazu führen, dass an
unerwünschten Stellen des Raumes Ausgleichstreifen entstehen. Diese könnten dann direkt im
Blickfeld liegen oder viel zu schmal sein.
Neben der symmetrischen und unsymmetrischen Belagseinteilung spielt eine wesentliche Rolle,
ob der Bodenbelag im Fugenschnitt zum Wandbelag, im Halbverband oder gänzlich ohne Be-
rücksichtigung des Wandbelags verlegt werden soll. Diese Entscheidung ist nicht nur von den
Formaten der Wand- und Bodenfliesen abhängig, sondern auch davon, ob ein Sockel verlegt wur-
de oder verlegt werden soll. In jedem Fall sind die Varianten Fugenschnitt und Halbverband die
anspruchsvolleren für den Fliesenleger und die optisch schöneren für den Kunden. Das Anlegen
und Einteilen der Wand- und Bodenflächen muss sorgfältig geplant werden. Eine Möglichkeit den
Arbeitsablauf zu erleichtern, bietet sich an, wenn der Fliesenleger zuerst die Hauptwand verfliest
und im direkten Anschluss daran den Boden verfliest. Doch auch in diesem Fall muss bereits bei
der Wandverfliesung klar sein, wo die Ausgleichstreifen angeordnet werden.
In der Praxis hat sich, abgesehen von besonderen Verlegemustern oder der Diagonalverlegung,
fast ausschließlich die Verlegung „Fuge auf Fuge“ durchgesetzt. Die klare Gliederung lässt die
Bodenfläche ruhig und sachlich erscheinen. Unabhängig davon kann die Bodenfläche symmet-
risch oder ohne Symmetrie eingeteilt werden.
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Generell gilt:
1. Die Ausgleichstreifen werden an den Rändern angeordnet.
2. Die Breite der Streifen beträgt mindestens eine halbe Fliesenbreite.
3. Die Ausgleichstreifen müssen unter Umständen die Schiefwinkligkeit der Wände aufneh-
men, d. h.: sie müssen konisch geschnitten werden (Bild 8.19).
Man unterscheidet Verlegeverbände und Verlegemuster . Verlegerverbände sind Gestaltungen
durch die Anordnung von Plattenformaten untereinander. Da die Fliesen oder Platten sowohl
quadratisch als auch rechteckig sein können, ist eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten
gegeben. Einige der Bodengestaltungen sind im Abschnitt 1.4 dargestellt.
Verlegemuster aus Fliesen und Platten unterscheiden sich in der Regel nicht durch das Platten-
format, sondern durch den Einsatz verschiedener Materialien oder Farben.
Im diesem Lernfeld wird hauptsächlich auf das Verlegen von quadratischen und rechteckigen
Steinzeugfliesen „Fuge auf Fuge“ eingegangen.
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