Civil Engineering Reference
In-Depth Information
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Grundlagen des Luftschallschutzes
4.1 Kennzeichnende Größen
4.1.1 Begriffsbestimmungen
Bei der Planung und Umsetzung schallschutztechnischer Maßnahmen im Bauwesen ist es vor-
ab sinnvoll zu wissen, wie die Effektivität dieser bauliche Maßnahmen einzuschätzen ist, bzw.
in welchem Umfang Schallimmissionen im Empfangsraum zu erwarten sind und wie sie im
Allgemeinen durch den Nutzer subjektiv wahrgenommen und bewertet werden.
Zu diesem Zweck werden in der Tabelle 4.1.1-1 sogenannte Schallschutzzstufen (abgekürzt:
SSt) entsprechend den Ausführungen der VDI 4100 eingeführt, die unterschiedliche Leistungs-
nievaus baulicher Schallschutzmaßnahmen darstellen. In Abhängigkeit dieser Schallschutzstu-
fen werden dann die subjektiven Wahrnehmungen üblicher Nutzungsgeräusche aus Nachbar-
wohnungen beschrieben. Bezüglich der Einordnung dieser Schallschutzstufen hinsichtlich der
Anforderungen der deutschen Schallschutznorm DIN 4109 gilt, dass diese der Schallschutz-
stufe I entspricht.
Um spätere Auseinandersetzungen über den geschuldeten Schallschutz zu vermeiden, ist es
äußerst ratsam, die gewünschte Schallschutzstufe eindeutig zu vereinbaren. Vor diesem Hin-
tergrund ist auch zu bedenken, dass eine Beschreibung des Bauobjektes (z.B. in der Präambel
von Baubeschreibungen) als „gehobene“, „zeitgemäße“ oder ähnliche Bauweise bereits die
Schuldung eines erhöhten Schallschutz beinhalten.
Tabelle 4.1.1-1 Wahrnehmung üblicher Geräusche aus Nachbarwohnungen und Zuordnung
zu den drei Schallschutzstufen (SSt) I bis III nach VDI 4100, Tab. 1
1
2
3
4
Wahrnehmung der Immission aus der Nachbarwohnung
Annahme: abendlicher Grundgeräuschpegel von 20 dB(A) und üblich
große Aufenthaltsräume
1
Art der
Geräuschemission
2
SSt I
SSt II
SSt III
Laute Sprache
verstehbar
im Allgemeinen
verstehbar
im Allgemeinen
nicht verstehbar
3
Sprache mit angehobener
Sprechweise
im Allgemeinen
verstehbar
in Allgemeinen nicht
verstehbar
nicht verstehbar
4
Sprache mit normaler
Sprechweise
im Allgemeinen nicht
verstehbar
nicht verstehbar
nicht hörbar
5
Gehgeräusche
im Allgemeinen störend
im Allgemeinen nicht
mehr störend
nicht störend
6
Geräusche aus haus-
technischen Anlagen
unzumutbare Beläs-
tigungen werden im
Allgemeinen vermieden
gelegentlich störend
nicht oder nur
selten störend
7
Hausmusik, laut einge-
stellte Rundfunk- und
Fernsehgeräte, Parties
deutlich hörbar
im Allgemeinen
hörbar
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