Civil Engineering Reference
In-Depth Information
3.6
Schallexposition und Schutzmaßnahmen
3.6.1 Sprachverständigung
Die Möglichkeiten des akustischen Informationsaustausches zwischen zwei oder mehr Per-
sonen werden signi¿ kant vom lokal vorhandenen Schalldruckpegel bestimmt. Tabelle 3.6.1-1
zeigt beispielhaft die Möglichkeiten und den erforderlichen Aufwand für eine Sprachverstän-
digung für unterschiedliche Schallereignisse.
Tabelle 3.6.1-1 Möglichkeiten der Sprachverständigung in Abhängigkeit vom Schalldruck-
pege l nach [65]
1
2
3
Typische
Schalldruckpegel L A
in dB(A)
Beispiele für entsprechende
Schallereignisse
1
Sprachverständigung
Klavierspiel (mezzoforte [mf])
beim Zuhörer
PKW-Innenraumgeräusch
2
Mit normaler Stimme möglich
70
Drehbank,
Telephonfreizeichen am Ohr
3
Mit erhobener Stimme möglich
§ 80
Nur mit großen Stimmaufwand
möglich (ĺ auch mit Rufen schwierig)
4
85 L A < 90
Großstadtverkehr
Nur mit größtem Stimmaufwand
möglich
Tanzbereich in einer Diskothek,
Handkreissäge beim Nutzer
5
95 L A < 105
Rockkonzert,
Presslufthammer beim Nutzer
6
105
Nicht möglich
7
120
Schmerzgrenze
3.6.2 Zulässige Schallexposition
Zur Vermeidung einer Gefährdung oder Schädigung des menschlichen Gehörs sind die einwir-
kende Schallintensität sowie deren Einwirkdauer zu begrenzen. Zur praktischen Handhabung
werden beide EinÀ ussgrößen im sogenannten Lärmexpositionspegel L Ex zusammengefasst. In
der Regel bedient man sich - speziell im Hinblick auf eine Lärmexposition am Arbeitsplatz -
des Tages-Lärmexpositionspegels L Ex,8h ; schwankt die Lärmexposition an unterschiedlichen
Werktagen jedoch erheblich, kann auch ein sogenannter Wochen- Lärmexpositionspegels
L Ex,40h angesetzt werden.
Setzt man ein gesundes Ohr voraus, kann mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon ausge-
gangen werden, dass sich bei folgenden Lärmbelastungen kein Gehörschaden ausbildet [65]:
L Ex,8h = 90 dB(A) über 6 Jahre
L Ex,8h = 87 dB(A) über 10 Jahre
L Ex,8h = 85 dB(A) über 15 Jahre
 
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