Civil Engineering Reference
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Nachts und in besonders ruhigen Wohngegenden kann regelmäßig ein Grundgeräuschpegel
von 20 dB(A) unterschritten werden. Die verbalen Beschreibungen in Tabelle 13.2.4-1 ver-
schieben sich, d.h. Geräusche aus benachbarten Wohneinheiten können dann deutlicher wahr-
genommen werden.
13.3 Schallschutzausweis
13.3.1 Hinweise zum Kriterienkatalog
Folgende Hinweise zum Kriterieumkatalog (Kap. 13.3.2 bis 13.3.4) müssen beachtet werden:
• Bei Berechnungen und Messungen sind immer die jeweils schalltechnisch ungünstigsten
Situationen zu betrachten (Grundrisse, Flächenverhältnisse, Baukonstruktionen, Beläge).
• Bei Prognoseberechnungen und bei Messungen ist jeweils der ungünstigste Wert zu be-
rücksichtigen (Ausnahmen sind nicht zulässig).
• Bei Überprüfungsmessungen ist die Anzahl der Bonuspunkte abhängig von der Anzahl der
überprüften Bauteile im Verhältnis der jeweiligen möglichen zu untersuchenden gleichar-
tigen Bauteile des betrachteten Objekts (wird z.B. der Trittschall von drei Wohnungstrenn-
decken in einer Wohneinheit mit fünf Räumen gemessen, beträgt der Anteil 50%).
• Alle Mindestkriterien einer Klasse innerhalb der Rubrik II (Standort und Außenlärmsitua-
tion) müssen erfüllt sein.
• In der Rubrik III (Baulicher Schallschutz) darf die Gesamtbewertung max. um eine Klasse
besser sein als die geringste Bewertung in einem Einzelkriterium (Ausnahme: Orientie-
rungswerte und Empfehlungen).
• Die einzuhaltenden Mindestkriterien für die jeweiligen Bereiche sind im Kriterienkatalog
gesondert mit „M“ gekennzeichnet. Sofern sich innerhalb einer Auswahlmöglichkeit meh-
rere Qualitätsklassen be¿ nden, darf die bessere Klasse im Schallschutzausweis, maximal
jedoch die Klasse A, berücksichtigt werden.
Eine Empfehlung (Kennzeichnung "E") kann ohne EinÀ uss auf die Gesamtbewertung un-
terschritten werden. Die Angabe hat derzeit noch informativen Charakter oder die Einhal-
tung wird durch Bonuspunkte berücksichtigt.
• Bei Kriterien, die durch einen grauen Balken miteinander verbunden sind, kann jeweils nur
eine Möglichkeit angegeben werden.
• Bei Kriterien, die sich in zwei oder mehreren Klassen be¿ nden, darf die bessere Klasse im
Schallschutzausweis, maximal jedoch die Klasse A, berücksichtigt werden.
• Sofern bei den Einzelkriterien ein Bauteil oder eine Geräuschquelle nicht vorhanden ist,
darf für den entsprechenden Bereich die höchste Punktzahl (ohne Bonuspunkte) berück-
sichtigt werden.
• Der Schallschutzausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei baulichen Verände-
rungen, Nutzungsänderungen oder wesentlichen Änderungen der Außenlärmsituation oder
Gebietseinstufung ist der Schallschutzausweis zu überprüfen.
• Der Schallschutzausweis kann sowohl für ein Haus, als auch für einzelne Wohneinheiten
innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Grundsätzlich ist immer die schalltechnisch un-
günstigste Situation/Wohneinheit zu betrachten.
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