Civil Engineering Reference
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13 Schallschutzausweis - DEGA-Empfehlung 103
13.1 Allgemeines
In der DIN 4109 aus dem Jahr 1989 werden Mindestanforderungen an den Schallschutz zwi-
schen fremden Wohneinheiten gestellt. Dadurch sollen unzumutbare Geräuschbelästigung ver-
hindert werden, von „Komfort“ kann aber nicht ausgegangen werden, zumal sich die Wohnge-
wohnheiten als auch die akustischen Ansprüche deutlich verändert haben.
Damit die schalltechnische Qualität von Wohnräumen oder Gebäuden mit Wohneinheiten auch
für Laien transparent erkennbar ist, hat die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA),
ergänzend zu den Schallschutzanforderungen der DIN 4109, eine Empfehlung herausgegeben:
DEGA-Empfehlung 103 - Schallschutz im Wohnungsbau, Schallschutznachweis - [47].
Diese Empfehlung beinhaltet ein mehrstu¿ ges Anforderungssystem mit sieben Schallschutz-
klassen für die Bewertung. So kann der gewünschte Schallschutz bereits in der Planungsphase
festgelegt werden. Das Bewertungssystem beurteilt neben dem baulichen Schallschutz zwi-
schen fremden Wohneinheiten und im eigenen Wohnbereich auch den Standort und Außen-
lärm. Des Weiteren bietet sich die Möglichkeit, den tatsächlich erzielten Schallschutz eines
Gebäudes einzuordnen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen. Trotzdem hängt es von ver-
schiedenen personen- und situationsabhängigen Bedingungen und von der Art des Geräusches
ab, ob ein Geräusch als belästigend empfunden wird.
Die Ziele der Einführung von Schallschutzklassen im Wohnungsbau sind:
• die Visualisierung der geplanten und ausgeführten baulichen Qualität der Wohneinheit hin-
sichtlich ihrer schalltechnischen Eigenschaften
• die Erhöhung der Verständlichkeit und der Transparenz der Schallschutzbewertung sowohl
für Baufachleute als auch für Baulaien
• eine einfache Entscheidungshilfe für den Anwender, welches Niveau des baulichen Schall-
schutzes seinen Bedürfnissen entsprechend wünschenswert bzw. notwendig ist.
Es ist dringend zu empfehlen, die gewünschten Schallschutzklassen rechtzeitig vertraglich zu
vereinbaren, um spätere Auseinandersetzungen über den geschuldeten Schallschutz zu ver-
meiden. Denn sowohl bei der Auswahl einer Wohneinheit als auch bei der Entscheidung für
einen Umzug erweist sich der Lärm bzw. Schallschutz als besonders wichtiges Entscheidungs-
kriterium.
Um die verschiedenen Wohnformen „Mehrfamilienhaus“, „Reihenhaus“, „Wohnung“ usw.
gleichermaßen zu erfassen, ¿ ndet in der Empfehlung der DEGA der Begriff „Wohnein-
heit/en“ Verwendung.
13.2 Schallschutzklassen im Wohnungsbau
13.2.1 Schallschutzklassen
Die Charakterisierung der Schallschutzklassen bei üblicher Wohnnutzung sind in Tabelle
13.2.1-1 beschrieben. Die obere Qualitätsklasse A* dient zur Kennzeichnung eines besonde-
ren Komfortschallschutzes und bedarf einer besonderen Sorgfalt bei der Planung und ausführ-
lichen Beratung durch einen quali¿ zierten Akustiker.
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