Civil Engineering Reference
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12.5.4 Bauliche Schallschutzmaßnahmen
Zusammenfassend kann man folgende grundsätzlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen
zur Minderung der Schallübertragung von betriebstechnischen Anlagen nennen:
Schwere Ausbildung des angrenzenden Bauteils oder Anbringen von Vorsatzschalen im
schutzbedürftigen Raum
Aufstellen ganzer Anlagen auf einer schwimmend gelagerten Betonplatte oder unter
Verwendung weich federnd gelagerter Fundamente (Entkopplung vom Bauwerk)
Bei größeren Anlagen ist außerdem eine Luftschallübertragung über Leitungen (z.B.
Schornstein, Lüftungsleitungen) möglich, d.h., es sind Schalldämpfer vorzusehen
Überprüfung, dass die Anregungsfrequenzen der Anlagen nicht mit den Resonanzfre-
quenzen der Bauteile zusammenfallen
Ggf. Kapselung der Anlagen, d.h. eine geschlossene Hülle mit möglichst hoher Schall-
dämmung und möglichst hoher Schallabsorption auf der Innenseite; Voraussetzung:
keine weiteren Übertragungswege
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