Civil Engineering Reference
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12.5.4 Bauliche Schallschutzmaßnahmen
Zusammenfassend kann man folgende grundsätzlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen
zur Minderung der Schallübertragung von betriebstechnischen Anlagen nennen:
•
Schwere Ausbildung des angrenzenden Bauteils oder Anbringen von Vorsatzschalen im
schutzbedürftigen Raum
•
Aufstellen ganzer Anlagen auf einer schwimmend gelagerten Betonplatte oder unter
Verwendung weich federnd gelagerter Fundamente (Entkopplung vom Bauwerk)
•
Bei größeren Anlagen ist außerdem eine Luftschallübertragung über Leitungen (z.B.
Schornstein, Lüftungsleitungen) möglich, d.h., es sind Schalldämpfer vorzusehen
•
Überprüfung, dass die Anregungsfrequenzen der Anlagen nicht mit den Resonanzfre-
quenzen der Bauteile zusammenfallen
•
Ggf. Kapselung der Anlagen, d.h. eine geschlossene Hülle mit möglichst hoher Schall-
dämmung und möglichst hoher Schallabsorption auf der Innenseite; Voraussetzung:
keine weiteren Übertragungswege
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