Civil Engineering Reference
In-Depth Information
In den Bildern 12.4.4-2 und 12.4.4-3 ist dargestellt, welche Lagerung des Antriebs je nach
Lage des Triebwerks zum nächstgelegenen schutzbedürftigen Raum erforderlich ist, um dort
einen Schalldruckpegel von L AFmax = 30 dB(A) einhalten zu können.
Sollen höhere Anforderungen mit Schalldruckpegel von L AFmax = 25 dB(A) eingehalten wer-
den (z.B. Schallschutzstufe SSt III nach VDI 4100),
- darf kein schutzbedürftiger Raum unmittelbar an den Triebwerksraum und/oder Schacht
grenzen, und
- es müssen ausschließlich elastische Lagerungen der Art EL3 oder EL4 zur Anwendung
kommen.
Eine fachgerechte schalltechnische Beratung in diesen Fällen ist ratsam.
Aufzüge mit Triebwerksraum
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Bild 12.4.4-2 Erforderliche Maßnahmen zur Luft- und Körperschalldämmung (nach Tabellen
12.4.4-1 und 12.4.4-2) bei Aufzügen mit Triebwerksraum in Abhängigkeit von der Lage der
schutzbedürftigen Räume zur Einhaltung des maximal zulässigen Schalldruckpegels von
L AFmax = 30 dB(A) nach VDI 2566 Blatt 1
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