Civil Engineering Reference
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Die zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen sind in Tabelle
12.4.1-1 aufgeführt, wobei die Werte nach DIN 4109 bauaufsichtlich verpÀ ichtend sind. Die
höheren Werte der Schallschutzstufen SSt II und SSt III der Richtline VDI 4100 sind vertrag-
lich mit dem Bauherren zu vereinbaren, entsprechen aber rein rechtlich dem Stand der Technik
und sind deshalb bei der Planung in den Vordergrund zu stellen - die Anforderungen der DIN
4109 sind veraltet.
Tabelle 12.4.1-1 Kennwerte für die zulässigen Schalldruckpegel von Aufzugsanlagen nach
DIN 4109 und VD I 4100
1
2
3
4
2
Art der schutzbedürftigen Räume
Norm / Richtlinie
3
Wohn- und Schlafräume
Unterrichtsräume
4
DIN 4109
30 dB(A)
35 dB(A)
5
SSt I
30 dB(A)
35 dB(A)
6
VDI 4100
SSt II
30 dB(A)
30 dB(A)
7
SSt III
25 dB(A)
25 dB(A)
Tabelle 12.4.1-2 Anwendungsbereiche der VDI 2655, Blatt 1 und Blatt 2
1
2
3
4
2
Aufzugsanlagen
mit Triebwerksraum
ohne Triebwerksraum
3
Richtlinie
VDI 2566 Blatt 1
VDI 2566 Blatt 2
8
gilt für Aufzüge bis zu
einer Nutzlast von
4
2500 kg
1600 kg
maximale Betriebs-
geschwindigkeit
5
4 m/s
1,6 m/s
max. elektrische
Antriebsleistung
6
30 kW
k.A.
Die schalltechnischen Aspekte der Ausführung werden in der VDI 2566 "Schallschutz bei
Aufzugsanlagen" behandelt, wobei in Aufzugsanlagen "mit" und "ohne" Triebwerksraum nach
Tabelle 12.4.1-2 unterschieden wird. Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum sind solche, bei
denen die gesamte Aufzugstechnik (z.B. Triebwerk, Steuerung) in der Regel im Schacht an-
geordnet ist.
 
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