Civil Engineering Reference
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10.2.3 Ermittlung der Rechenwerte für Massivdecken
L
'
=
L
'
−Δ
L
K
(10.2.3-1)
nwR
,,
nweqR
,, ,
wR
,
T
Darin sind:
L' n,w,R
= Rechenwert des bewerteten Norm-Trittschallpegels in dB
L' n,w,eq,R
= äquvalenter bewerteter Trittschallpegel der Massivdecke in dB
¨L w,R
= Trittschallverbesserungsmaß des schwimmenden Estrichs in dB
K T
= Korrekturwert nach Tab. 10.2.2-1 bzgl. der Ausbreitungsverhältnisse in dB
Die erforderlichen Rechenwerte für die Decken sind dem Abschnitt 11.1 oder entsprechenden
Herstellerangaben zu entnehmen.
Wird ein weichfedernder Bodenbelag auf einem schwimmenden Boden angeordnet, dann ist
als Trittschallverbesserungsmaß 'L w,R nur der höhere Wert - entweder der des schwimmenden
Bodens oder der des weichdernden Bodenbelags - zu berücksichtigen.
Anmerkung
Beim Nachweis der Anforderungen nach DIN 4109 (niedrigstes Anforderungsniveau) dürfen
weichfedernde Bodenbeläge nicht angesetzt werden.
10.2.4 Ermittlung der Rechenwerte für Holzbalkendecken
Während für Massivdecken sich die entsprechenden äquivalenten bewerteten Normtrittschall-
pegel in Abhängigkeit der À ächenbezogenen Masse ermitteln lassen und für die Trittschallver-
besserungsmaße Tabellenwerte angegeben werden, sind für andere als in der DIN 4109 Bbl. 1,
Tab. 19 aufgeführte Holzbalkendecken grundsätzlich Eignungsprüfungen durchzuführen.
8
10.2.5 Nachweis
Der Nachweis des erforderlichen Normtrittschallpegels erfolgt dann nach gemäß:
vorh L
'
erf L
'
2
dB
(10.2.5-1)
nwR
,,
nwR
,,
Darin sind:
vorh L' n,w,R
= vorhandener bewerteter Trittschallpegel in dB
erf L' n,w,R
= erforderlicher bewerteter Trittschallpegel in dB
2 dB
= sogenanntes "Vorhaltemaß"
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