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10.2 Nachweis des Trittschallschutzes nach DIN 4109 Bbl. 1 für
Gebäude in Massivbaubauweise
10.2.1 Voraussetzungen
Die Anforderungen an die Trittschalldämmung gelten für alle Ausbreitungsrichtungen, von
einer Wohn- oder Arbeitseinheit in eine andere, unabhängig von ihrer Raumaufteilung.
1 l t t
2 diagonal
3 horizontal
4 von unten nach oben
Bild 10.2.1-1
Trittschall-Übertragungsrichtungen
Der bewertete Normtrittschallpegel von Decken setzt sich grundsätzlich aus mehreren Kom-
ponenten zusammen. Im Allgemeinen (so z.B. bei Massivdecken) differenziert man nach
- dem äquivalenten bewerteten Normtrittschallpegel L
n,eq,w,R
(Rechenwert) zur Beschreibung
der Trittschalleigenschaften der Rohdecke (wobei eine ggf. vorhandene Unterdecke hier
ebenfalls mit berücksichtigt wird) und
- dem Trittschallverbesserungsmaß 'L
w,R
der DeckenauÀ age
- Anordnung der Räume
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10.2.2 Anordnung der Räume
Der EinÀ uss unterschiedlicher räumlicher Zuordnungen von Sende- und Empfangsraum wird
durch den Korrekturwert K
T
nach Tabelle 10.2.2-1 erfasst.
L
'
=−Δ −
63
L
15
dB
(10.2.2-1)
nwR
,,
wR
,
Darin sind:
L'
n,w,R
= Rechenwert des bewerteten Norm-Trittschallpegels in dB
¨L
w,R
= Trittschallverbesserungsmaß des im Kellerraum verwendeten
Fußbodens in dB