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Tabelle 10.1.1-3 Anforderungen an den bewerteten Normtrittschallpegel erf L' n,w von Decken
zwischen „besonders lauten“ und „schutzbedürftigen“ Räumen nach DIN 4109, Tab. 5 unter
Berücksichtigung von Flanken- und sonstige Nebenwegübertragungen
1
2
bewerteter Normtrittschallpegel
von Decken 1)2)
erf L' n,w
in dB
1
Art der „besonders lauten“ Räume
Räume mit „besonders lauten“ haustechnischen Anlagen
oder Anlageteilen
43 3)
2
Betriebsräume von Handwerks- und Gewerbebetrieben,
Verkaufsstätten
3
43
Küchenräume der Küchenanlagen von Beherber-
gungsstätten, Kranklenhäusern, Sanatorien, Gaststätten,
Imbißstuben und dergleichen
4
43
Küchenräume nach Zeile 4,
jedoch auch nach 22.00 Uhr in Betrieb
5
33
6
Gasträume mit Betrieb bis 22.00 Uhr
43
Gasträume mit Betrieb auch nach 22.00 Uhr mit
maximalem Schalldruckpegel L AF 85 dB(A)
7
33
Räume von Kegelbahnen - Keglerstuben
- Bahn
33
13
8
Gasträume mit Betrieb auch nach 22.00 Uhr mit
maximalem Schalldruckpegel 85 L AF 95 dB(A),
z.B. mit elektroakustischen Anlagen
9
28
8
1)
Jeweils in Richtung der Lärmausbreitung
2)
Die für Maschinen erforderliche Körperschalldämmung ist mit diesem Wert nicht erfasst; hierfür sind
ggf. weitere Maßnahmen erforderlich. Ebenso kann je nach Art des Betriebes ein niedrigerer bewer-
teter Normrittschallpegel notwendig sein; dies ist im Einzelfall zu prüfen.
3)
Nicht erforderlich, wenn geräuscherzeugende Anlagen ausreichend körperschallgedämmt aufgestellt
werden; eventuelle Anforderungen nach Tabelle 10.1-1 bleiben davon unberührt.
 
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