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8.5.3 Trennwände in Metallständerbauart
Rechenwerte für das bewertete Schalldämm-Maß R w,R bzw. R' w,R für Montagewände in Me-
tallständerbauart sind in den Tabellen 8.5.3-1 und 8.5.3-2 zusammengestellt. Dabei sind für die
Nachweisführung des Schallschutzes die Schalldämm-Maße R w,R
• der Tabelle 8.5.3-1 für Gebäuden in Skelett- und Holzbauweise und
• der Tabelle 8.5.3-2 für Gebäude in Massivbauweise
anzusetzen.
Steht in den À ankierenden Wänden keine ausreichende Anschlussbreite für die Trennwand zur
Verfügung (Beispiel: Fensterfassaden), so sind in der Trennwand Reduzieranschlüsse wie z.B.
in Bild 8.5.3-1 erforderlich. Der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes R w,R ist dann
in der Regel gesondert nachzuweisen (Ansatz: Ermittlung des resultierenden Schalldämm-
Maßes R w,R,res der aus ungestörtem Wandbereich und Reduzieranschluss sich zusammenset-
zenden Trennwand).
Bild 8.5.3-1 Beispiel für die Ausführung eines Reduzieranschlusses
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