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8.4.2 Wände
In Tabelle 8.4.2-1 sind für die Nachweisführung in Gebäuden in Skelett- oder Holzbauweise
die Rechenwerte für das bewertete Schall-Längsdämm-Maß R L,w,R von leichten Trennwänden
in Holzbauweise zusammengestellt. Die biegeweichen Schalen können dabei aus Spanplatten
nach DIN 68763 mit einer Dicke d 16 mm oder aus Gipskartonplatten nach DIN 18180 mit
d 15 mm, die nach DIN 18183-1 auszuführen sind, bestehen.
Tabelle 8.4.2-1 Rechenwerte des bewerteten Schall-Längsdämm-Maßes R L,w,R von Wänden
in Holzbauweise bei Schallübertragung in horizontaler Richtung in Gebäuden in Skelett- oder
Holz bauweise nach DIN 4109, Bbl. 1
2
1
3
1
Ausführung
R L,w,R
in dB
Horizontalschnitt 1)
2
Charakteristikum
3
ohne Dämmschicht im Gefach
48
4
mit Dämmschicht im Gefach
50
8
zweilagige raumseitige
Beplankung
5
54
raumseitige Beplankung im
Anschlussbereich unterbrochen
6
54
Elemente im Anschlussbereich
gestoßen
54 2)
7
1) Darin gelten die Abkürzungen wie folgt:
F = Flankierende Wand, T = Trennwand, S = Stoß der Beplankung, ES = Elementstoß
2) Bei Anschluss einer Doppelständerwand nach Tabelle 8.3.4-1 Zeilen 8 bis 12 als Trennwand darf
als Rechenwert R L,w,R = 62 dB verwendet werden, wenn durch konstruktive Maßnahmen, wie z.B.
das Einlegen eines Faserdämmstoffes, sichergestellt ist, dass im Elementstoß kein direkter Kontakt
zwischen den beiden Teilen der À ankierenden Wand auftritt.
Anmerkung 1
Kommen Holzbalkendecken in Gebäuden in Skelett- oder Holzbauweise zur An-
wendung, so ergibt sich bei Luftschallübertragung in vertikaler Richtung (also
über die Trenndecke) für innere und äußere flankierende Wände mit Unterkon-
 
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