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(6.3.3-2)
R
=
R
2
dB
LwRi
,,,
LwPi
,,,
Darin sind:
R L,w,R,i Rechenwert des bewerteten Labor-Schall-Längsdämm-Maßes des i-ten
À ankierenden Bauteils ohne Berücksichtigung von Schallübertragung über
das trennende Bauteil in dB
R L,w,P,i bewertetes Labor-Schall-Längsdämm-Maß des i-ten À ankierenden
Bauteils im Prüfstand gemessen in dB
R ' L,w,R,i Rechenwert des bewerteten Schall-Längsdämm-Maßes des i-ten
À ankierenden Bauteils am Bau in dB
S T
Fläche des trennenden Bauteils in m 2
S 0
BezugsÀ äche (für Wände = 10 m 2 )
l i
gemeinsame Kantenlänge zwischen dem trennenden und À ankierenden
Bauteil in m
l 0 Bezugslänge in m:
- für Decken, Unterdecken, Füßböden l 0 = 4,5 m
- für Wände l 0 = 2,8 m
Sofern keine gemeinsamen Kantenlängen A i vorliegen (was beispielsweise bei Kabelkanälen
oder Lüftungsanlagen der Fall ist), entfällt der entsprechende längenbezogene Ausdruck. Für
Räume mit einer Raumhöhe von etwa 2,5 bis 3,0 m und einer Raumtiefe von etwa 4,0 bis 5,0
m entfällt sowohl der À ächenbezogene als auch der längenbezogene Ausdruck in Gl. 6.3.3-1.
8
6.3.4 Vereinfachte Nachweisführung
Die an der Schallübertragung beteiligten trennenden und À ankierenden Bauteile müssen fol-
gende zwei Bedingungen erfüllen:
(6.3.4-1)
vorh R
erf R
'
+
5
dB
wR
,
wR
,
(6.3.4-2)
vorh R
erf R
'
+
5
dB
LwRi
,,,
wR
,
6.3.5 Genaue Nachweisführung
Der genaue Nachweis führt im Allgemeinen zu wirtschaftlicheren Ergebnissen als der ver-
einfachte Nachweis. Der Rechenwert des bewerteten Luftschalldämm-Maßes des trennenden
Bauteils unter Baurandbedingungen errechnet sich nach Gl. 6.3.5-1; der Nachweis wird dann
nach Gl. 6.3.5-2 geführt.
n
−⋅
0,1
R
−⋅
0,1
R
'
(6.3.5-1)
R
'
=− ⋅
10 log (10
+
10
)
wR
,
LwRi
,
,
,
wR
,
i
=
1
Darin sind:
R' w,R
bewertetes Schalldämm-Maß am Bau in dB
R w,R
bewertetes Schalldämm-Maß in dB
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