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6.1.6 Anforderungen bei Gaststätten und Kegelbahnen nach VDI 3726
Tabelle 6.1.6-1 Mindest-Anforderungen 4) zu schutzbedürftigen Räumen an die Luftschall-
dämmung von Bauteilen (Wände + Decken) bei Geräuschen aus Gaststätten und Kegelräu-
men nach VDI 3726
1
2
3
4
mittlerer
Maximalpegel
bewertetes
Bau-Schalldämm-Maß
der Decken und Wände
Gaststätten-
kategorie
Mittelungspegel
1
nach
Tab. 6.1.6-2
L AF,max,m in dB(A)
R' w in dB
L AFm in dB(A)
2
Gaststätten
80 ( 75) 1)
3
G-I
-
55
85 ( 80) 1)
4
G-II
80
62
5
G-III
90
95
72
> 72 3)
6
G-IV
> 90
> 95
7
Keglerstube
85
90
67
8
Kegelbahn
Aufsetzen 2) der
Kugel (Spielbereich)
9
95
67
-
Aufprall 2) der Kugel
im Kegelbereich
(Kugelfang)
> 72 3)
10
105
-
8
1)
mittlerer Maximalpegel der Beschallungsanlage
2)
gemessen im Bereich der Anregungsstelle
3)
nur durch konsequente bauliche Trennung und/oder ausreichend bemessene Pufferzonen
(z.B. Zwischengeschosse ohne Wohnnutzung) zu erreichen
4)
ein erhöhter Schallschutz ist gesondert zu vereinbaren und zahlenmäßig festzulegen
Tabelle 6.1.6-2 Zusammenstellung von Begriffsde¿ nitionen nach VDI 3726
1
2
1
Begriff
De¿ nition
Gaststätten der
Geräuschstufe I (G-I)
Tagescafés, Imbiß-Stuben einschließlich deren Nebenräume (Beschal-
lungsanlagen mit Begrenzung der mittleren Maximalpegel auf 75 dB(A);
geöffnet bis maximal 22.00 Uhr
2
Gaststätten der
Geräuschstufe II (G-II)
Gaststätten und Spielhallen (Beschallungsanlagen mit Begrenzung der
mittleren Maximalpegel auf 80 dB(A); geöffnet auch nach 22.00 Uhr
3
Gaststätten der
Geräuschstufe III (G-III)
Gaststätten (Beschallungsanlagen mit Begrenzung der mittleren
Maximalpegel auf 95 dB(A); geöffnet auch nach 22.00 Uhr
4
Gaststätten der
Geräuschstufe IV
(G-IV)
Gaststätten, z.B. Tanzlokale mit Musikkapellen, Diskotheken, Varietés
(Beschallungsanlagen mit mittleren Maximalpegel größer als 95 dB(A)
5
6
Kegelbahn
jede Art von Kegel- oder Bowlingbahnen
 
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