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Tabelle 6.1.3-6 Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen den Raumgruppen in Ge-
bäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen nach DIN E 4109-1 [15]
1
2
3
4
5
6
erforderliche Standard-
Schallpegeldifferenz
erf. D nT,w 1)
in dB
zwischen den Raumgruppen
1
Raum-
gruppe
Raumgruppen nach Tabelle 6.1.3-1
2
WL 1
WL 2
WL 3
WL 4
alle Räume innerhalb abgeschlossener Wohnungen,
Büros, Praxen u.ä., einschließlich Küchen, Bäder,
WC's, Flure und Nebenräumen
WL
1 2),3)
3
53
4WL 2 wie WL 1, aber mit unmittelbarem Zugang zu
Treppenräumen u.ä. (z.B. Lofts)
53
53
5WL 3 Eingangsbereiche von Wohnungen, Büros und Praxen
(Flure, Dielen)
53
53
53
6WL 4 Gemeinschaft- und nicht gewerbliche Sporträume,
Fitnessräume u.ä.
58
58
58
55
ruhige Speisegaststätten bis 22 Uhr und
Einzelhandelsgeschäfte mit geringer
Geräuschentwicklung
7WL 5 4)
55
55
55
55
übliche Gaststätten, Imbissstuben, Verkaufsstätten mit
erhöhter Geräuschentwicklung
8WL 6 4)
62
62
62
55
8
9WL 7 4)
laute Gaststätten mit Musik und Tanz
72
72
72
65
WL 8 2)
10
Diskotheken, Kegelbahnen
85
85
85
85
Treppenräume, ErschließungsÀ ächen
und -À ure
WL 9 2)
11
53
40
30
40
Sammelgaragen einschließlich der Durch- und
Einfahrten
12
WL 10
55
55
55
55
Räume für technische Anlagen (Aufzüge, Heizung,
Lüftung, Entsorgung ect.)
13
WL 11
Die Werte der max. zul.
Schalldruckpegel
sind einzuhalten
14
WL 12
Gewerbebetriebe, sofern nicht vorstehend erwähnt
1)
Bei Räumen mit Abmessungen senkrecht zur Wohnungstrennwand < 3 m ist der Nachweis über R' w
mit dem für D nT,w geforderten Wert zu führen.
2)
Diskotheken und Kegelbahnen dürfen nicht an Räume der Gruppen WL 1 bis WL 5 grenzen, weil
Störungen trotz des hohen bautechnischen Aufwands für den Schallschutz nicht ausgeschlossen
werden können.
3)
Bei Einfamilienh. mit 2 WE beträgt erf. D nT,w nach Zeile 1 bei vertikaler Schallübertragung 51 dB.
4)
Zusätzlich sind die Anforderungen der max. zulässigen Schalldruckpegel einzuhalten.
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