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Anmerkung:
In den nachfolgend zusammengestellten Anforderungstabellen für den Luft- und Trittschall-
schutz sind für ruhige Räume Grundgeräuschpegel LA,95 25 dB(A) und für lautere bzw. be-
triebsame Räume deutlich höhere Werte, die der erwähnten Nutzung der Räume entsprechen,
berücksichtigt worden (als Grundgeräuschpegel wird im Allgemeinen der Pegel bezeichnet,
der während des betrachteten Messzeitraumes zu 95% der Zeit überschritten wird).
Tabelle 6.1.3-2 Raumgruppen für den Luftschallschutz in Hotels und Beherbergungsstätten
nach DIN E 4 109-1
1
2
3
4
5
1
Charakteristiken der Räume
Raum-
gruppe
Geräusch-
emp¿ ndlich-
keit
Raumbeispiele
Geräusch-
entwicklung
Vertraulich-
keit
2
L 1 Gästezimmer, Appartements und Suiten hohen
Standards einschließlich Bad/WC
3
hoch
mittel
sehr hoch
L 2 Gästezimmer mittleren Standards einschließlich
Bad/WC
4
hoch
mittel
hoch
Gästezimmer einfachen Standards
einschließlich Bad/WC, z.B. in Pensionen und
Gästehäusern
5
L 3
mittel
mittel
mittel
L 4 Flure zu Gästezimmern, Konferenz- und
Besprechungsräumen
zeitweilig
hoch
zeitweilig
hoch
6
gering
Räume für Besprechungen, Seminare,
Schulungen u.ä., bei normalem
Schallschutzanspruch und ohne
elektroakustische Beschallungsanlagen
mittel
bis
hoch
7
L 5
mittel
mittel
Konferenz- und Tagungsräume mit
elektroakustischen Beschallungsanlagen und/
oder hohem Schallschutzanspruch
8
L 6
hoch
hoch
hoch
Küchen- und Servicebereiche, Wellness- und
Fitnesseinrichtungen, Technikzentralen u.ä.,
Ballsäle und Diskotheken, Treppenräume,
ErschließungsÀ ächen und -À ure
zeitweilig
sehr hoch
1)
9HL
gering
keine
1)
Räume dieser Raumgruppen sollten nicht an Räume der Raumgruppe HL 1, HL 2 und HL 3 grenzen.
 
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