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Tabelle 6.1.2-1 Anforderungen an das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R' w von trennenden
Bauteilen nach DIN 4109, Tab. 9 sowie DIN 4109 Bbl. 2, Tab. 2 (Fortsetzung)
1
2
3
4
5
Anforderung
nach
DIN 4109
Vorschlag
nach DIN
4109 Bbl.2
Bauteile
Bemerkungen
erf. R' w in dB
Wände zwischen
Unterrichtsräumen und
ähnlichen Räumen und
„besonders lauten“ Räumen
(wie z.B. Sporthallen,
Musikräume, Werkräume)
36
55
k.A.
Wände
Türen zwischen
Unterrichtsräumen oder
ähnlichen Räumen und
Fluren
Bei Türen beziehen sich
die Anforderungen auf
erf R w
37
32
k.A.
Türen
Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen sind in Tabelle 6.1.2-2
angegeben. Einzelne, kurzzeitige Spitzenwerte des Schalldruckpegels dürfen die in Zeile 6
und 7 angegebenen Werte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
Nutzergeräusche (z.B. das Aufstellen eines Zahnputzbechers auf eine Abstellplatte, hartes
Schließen des WC-Deckels, Spureinlauf, Rutschen in der Wadewanne u.s.w.) unterliegen nicht
den Anforderungen nach Tabelle 6.1.2-2. Allgemeine Planungshinweise dazu werden in Bei-
blatt 2 zur DIN 4109 gegeben.
Tabelle 6.1.2-2 Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von
Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben nach DIN 4109/A1
1
2
3
1
Art der schutzbedürftigen Räume
Wohn- und
Schlafräume
Unterrichts- und
Arbeitsräume
2
Geräuschquelle
kennzeichnender Schalldruckpegel
L in dB(A)
3
Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und
Abwasseranlagen gemeinsam)
30 1) 3)
35 1)
4
5 sonstige haustechnische Anlagen 30 2) 35 2)
6 Betriebe tags 6 bis 22 Uhr 35 35 2)
7 Betriebe nachts 22 bis 6 Uhr 25 35 2)
1) Einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen der Arnmaturen und Geräte nach DIN 4109, Tab. 6
(Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u.a.) entstehen, sind z.Z. nicht zu berücksichtigen.
2) Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 dB(A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um Dauerge-
räusche ohne auffällige Einzeltöne handelt.
3) Werkvertragliche Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Installationsschalldruckpegels:
-
Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h.
u. a. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen.
-
Die verantwortliche Bauleitung muss benannt und zu einer Teilnahme vor Verschließen bzw. Ver-
kleiden der Installation hinzugezogen werden. Details regelt das ZVSHK-Merkblatt.
 
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